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Augsburg: Der lange Schatten von Corona: Bußgelder beschäftigen Behörden

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Der lange Schatten von Corona: Bußgelder beschäftigen Behörden

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    Der Königsplatz während der ersten Phase der Pandemie im Jahr 2020. Augsburg glich in jenen Tagen einer Geisterstadt.
    Der Königsplatz während der ersten Phase der Pandemie im Jahr 2020. Augsburg glich in jenen Tagen einer Geisterstadt. Foto: Annette Zoepf (Archivbild)

    Es ist gerade mal etwas mehr als drei Jahre her, dass Augsburg einer Geisterstadt glich. Rathausplatz und Kö, sonst belebte Orte, waren während der ersten Corona-Welle menschenleer, öffentliche Wiesen teils gesperrt; wer sein Haus verließ, brauchte dazu einen "triftigen Grund", so sah es das Gesetz vor. Manche Menschen, die gegen die damaligen Regeln verstießen und ein Bußgeld aufgebrummt bekamen, können inzwischen hoffen, das Geld erstattet zu bekommen. Doch auch wenn sich offenbar viele Menschen in der Stadt entsprechende Hoffnungen machen: Zurückgezahlt wurden in Augsburg bislang nur wenige Corona-Bußgelder.

    Dabei ist die Zahl der Menschen, die während der Pandemie gegen die wechselnden Auflagen verstießen, nicht gerade klein. Wie es aus dem Gesundheitsamt auf Anfrage heißt, wurden in der Stadt während der gesamten Pandemie insgesamt "11.318 Verstöße erfasst, die im Zusammenhang mit den Corona-Auflagen stehen". Was bedeutet: Wenn man annimmt, dass die meisten Verfahren dieser Art gegen Bürgerinnen und Bürger der Stadt geführt wurden, ist im Schnitt ungefähr gegen jeden 30. Augsburger ein Verfahren wegen derartiger Ordnungswidrigkeiten eingeleitet worden. Das heißt allerdings nicht, dass tatsächlich so viele Menschen die Corona-Bußgelder zahlen mussten. Wie das Gesundheitsamt weiter mitteilt, wurden "viele Fälle nach erfolgter Anhörung oder nach Einspruch eingestellt und nicht weiter geahndet". Einige Verfahren seien auch noch beim Amtsgericht anhängig, heißt es von der Stadt. In diesen Fällen sind die Betroffenen gegen die Bußgeldbescheide vorgegangen.

    Corona-Bußgelder in Augsburg: Hunderte Anträge, nur sieben Rückzahlungen

    Ohnehin beschäftigen die inzwischen teils Jahre zurückliegenden Fälle weiter die Behörden. Zwar wurden nach Auskunft der Stadt alle offenen Bußgeldverfahren aus der Corona-Zeit abgearbeitet, was also bedeutet, dass keine damals notierten Verstöße noch in weitere Bußgeldbescheide münden werden – aber es besteht ja weiter die Möglichkeit, dass die Stadt noch Hunderte verhängte Gelder zurückzahlen muss. Hintergrund: In einem Urteil stellten die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes im November fest, dass die bayerischen Ausgangsbeschränkungen im April 2020 nicht verhältnismäßig waren. Konkret ging es um die "1. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung", die vom 1. bis zum 19. April 2020 galt. Jene Regelung, wonach man einen "triftigen Grund" zum Verlassen der Wohnung brauchte, erklärte das Gericht für unverhältnismäßig.

    Während der Corona-Pandemie galten in Augsburg teils strenge Regeln.
    Während der Corona-Pandemie galten in Augsburg teils strenge Regeln. Foto: Silvio Wyszengrad (Archivbild)

    Wer zu der Zeit einen solchen Bußgeldbescheid erhalten und gezahlt hat, kann das Geld nun von der Stadt zurückfordern, indem er sich an das Gesundheitsamt wendet. Die Stadt geht davon aus, dass es in dem Zeitraum 695 Verfahren gab, die in Verbindung mit einem Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkungen standen. Bußgeld und Kosten lagen hier im Regelfall bei 178,50 Euro, sodass sich der Gesamtbetrag auf etwa 124.000 Euro summieren könnte. Allerdings: Zwar liegen der Stadt inzwischen 350 solcher Anträge von betroffenen Bürgern vor, erstattet wurden bis jetzt jedoch nur sieben Bußgelder samt Gebühren. Die meisten Antragssteller seien "nicht anspruchsberechtigt", so das Gesundheitsamt. Wer sich etwa nicht an die Maskenpflicht hielt und deswegen ein Bußgeld zahlen musste, hat keine Chance, etwas davon wiederzusehen; das Urteil bezieht sich nur auf die Unverhältnismäßigkeit der damaligen Ausgangsbeschränkungen.

    Kripo-Beamter aus Augsburg spricht auf Demo gegen Corona-Maßnahmen

    Gegen Corona-Regeln und die dazugehörigen Maßnahmen richteten sich in der Zeit der Pandemie diverse Demonstrationen. Der Fall eines Augsburger Polizisten, der auf einer dieser Versammlungen gegen die damalige Politik wetterte, ist ebenfalls noch nicht abgeschlossen. Wie berichtet, hatte sich der frühere Beamte der Kriminalpolizei im August auf einer Demo in Berlin namentlich und mit Berufsbezeichnung vorgestellt und gesagt, er trete als Redner auf, "weil meine rote Linie überschritten wurde". Nach einer weiteren Demo, Monate später, war offenbar die rote Linie des Augsburger Polizeipräsidiums überschritten: Der Beamte wurde suspendiert und ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet. Der Beamte soll unter anderem öffentlich behauptet haben, dass die Polizei in der Corona-Zeit "Zigtausende von rechtswidrigen Maßnahmen" getroffen habe. 

    Bereits vor geraumer Zeit hatte das Augsburger Präsidium mitgeteilt, es werde "die Erhebung der Disziplinarklage beim Verwaltungsgericht München vorbereitet". Ein erheblicher Schritt: Klage wird im Beamtenrecht dann erhoben, wenn dem Betroffenen gravierende Konsequenzen drohen, eine Kürzung der Dienstbezüge oder des Ruhegehalts etwa, eine Zurückstufung im Dienstgrad oder die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Auf Anfrage heißt es nun von der Polizei, das Verfahren sei noch immer bei der Disziplinarbehörde anhängig.

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