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Aus der Maxstraßen-Fußgängerzone sorgt für Unmut in Augsburg

Augsburg

Das abrupte Aus der Fußgängerzone in der Maxstraße erhitzt die Gemüter

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    Noch ist ein Teilstück der Maximilianstraße eine Fußgängerzone. Das Verwaltungsgericht hat den Verkehrsversuch gekippt. Autos dürfen spätestens ab 19. August wieder reinfahren.
    Noch ist ein Teilstück der Maximilianstraße eine Fußgängerzone. Das Verwaltungsgericht hat den Verkehrsversuch gekippt. Autos dürfen spätestens ab 19. August wieder reinfahren. Foto: Klaus Rainer Krieger

    Noch ist das knapp 200 Meter große Teilstück in der Maximilianstraße zwischen Herkulesbrunnen und Merkurbrunnen Fußgängerzone, doch die Schilder müssen weg. Das Verwaltungsgericht hat den Verkehrsversuch der Augsburger Stadtregierung von CSU und Grünen gestoppt: Die Stadt erlitt vor Gericht eine juristische Niederlage, Kläger Robert Rehm bekam Recht. Die politische und juristische Aufarbeitung nimmt nun Fahrt auf – und die Sache wird persönlicher: Rehm wundert sich über Aussagen von Oberbürgermeisterin Eva Weber (CSU), die am Freitag erklärt hatte, sie bedauere es, dass der Verkehrsversuch nicht wie geplant ein Jahr lang laufen durfte. Wörtlich hatte Weber gesagt, sie halte es "für sehr schade, dass durch die Ungeduld Einzelner uns diese Möglichkeit genommen wurde. Hier hätte ich mir persönlich mehr Mut und auch mehr Offenheit gegenüber neuen Ideen gewünscht.“ Eine Aussage, über die sich Rehm ärgert.

    Maxstraßen-Versuch gescheitert: Kläger vermisst Demut bei Eva Weber

    Der Juwelier hatte mit seiner Ehefrau Ulrike Rehm die Klage eingereicht und ist froh, dass ihr stattgegeben wurde. Über die erste Reaktion der Oberbürgermeisterin jedoch zeigt er Unverständnis. Es handle sich um einen Gerichtsbeschluss, betont Rehm: "Der Verkehrsversuch ist rechtswidrig." Doch das einzige, das Eva Weber einfalle, sei "mehr Mut". Er vermisse bei dieser Reaktion die notwendige Einsicht.

    Maxstraße, Projekt Fußgängerzone; was geschieht mit den Bänken und der Begrünung?
    Maxstraße, Projekt Fußgängerzone; was geschieht mit den Bänken und der Begrünung? Foto: Klaus Rainer Krieger

    OB Eva Weber konterte den Vorwurf Rehms am Montag mit wenigen Sätzen: "Ich habe meine Aussage explizit nicht adressiert, sondern sie ganz grundsätzlich geäußert." Es habe schließlich auch andere Kritiker außer Rehm gegeben. Bei einer Regionalversammlung der Industrie- und Handelskammer (IHK) zum Beispiel habe es vor einiger Zeit ein "sehr differenziertes Bild" zum Fußgängerzonenversuch gegeben. Weber spricht von Kritikern, aber auch von Befürwortern. Juristisch möchte Weber, selbst Juristin, die Argumentation des Verwaltungsgerichts nicht weiter kommentieren. Die Stadtregierung habe eine Idee davon gehabt, wie man den Verkehrsversuch durchführen wolle. Diese habe nun eben nicht funktioniert.

    Robert Rehm sagt, er fühle sich nicht als Sieger. Bedauerlich sei, dass die Stadt sehr wenig über ihr Verkehrsprojekt kommuniziert habe. Anlieger seien im November vergangenen Jahres "mehr oder weniger vor den Kopf gestoßen worden". Man habe damals erfahren, dass ein Teilstück der Maximilianstraße zur Fußgängerzone werde. Als Geschäftsmann habe er sich wegen der weggefallenen Parkplätze Sorgen um seine auswärtigen Kunden gemacht, ebenso um die zahlreichen Praxen in der Maximilianstraße und deren Patienten. Für ihn und seinen Anwalt sei jedoch stets die Herangehensweise der Stadt angreifbar gewesen. Die Stadt argumentierte, dass man die Maximilianstraße zur Abwehr von Gefahren als Fußgängerzone ausweise. Doch mit ebendiesem Kurs scheiterte die Stadt vor dem Verwaltungsgericht. Eine Fußgängerzone in jetziger Form wird es ab 19. August damit nicht mehr geben. Wie die Straße stattdessen gestaltet werden soll, darüber macht das Gericht keine Vorgaben. Rehm geht davon aus, dass es wieder Stellplätze vor den Geschäften geben werde. Dies sei nun Sache der Stadt: "Wir werden es beobachten."

    Die Stadt Augsburg prüft, wie es in der Maxstraße jetzt weitergehen soll

    Die Stadtregierung hat sich indes noch nicht zum weiteren Vorgehen geäußert. Laut OB Eva Weber prüft das Tiefbauamt aktuell, wie man in dem kurzen Teilstück der Maximilianstraße weitermachen wird. Dass man zum Status quo vor dem Fußgängerzonenversuch zurückkehrt, ist möglich, aber nicht unbedingt zu erwarten. Aus gut informierten Kreisen ist zu hören, dass die Regierung auch ohne Fußgängerzonen-Versuch zu einer Beruhigung und der damit erhofften Steigerung der Aufenthaltsqualität kommen möchte. OB Weber ist ihrerseits davon überzeugt, dass eine Verkehrsberuhigung auch für Händler positive Auswirkungen hätte: "Es gibt genügend Studien, die besagen, dass aufgrund gesteigerter

    Die Fußgängerzone gilt als Vorzeigeprojekt von CSU und Grünen im Rathaus. Der Augsburger CSU-Vorsitzende Volker Ullrich, der zur Halbzeitbilanz der Stadtregierung auf Distanz zum Koalitionspartner gegangen war, reagiert auf die Gerichtsentscheidung zurückhaltend: "Ich kenne sie nur aus der Berichterstattung." Politisch sei die Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Maxstraße eine Forderung im CSU-Wahlprogramm zur Kommunalwahl 2020 gewesen: "Es war richtig, im Rahmen eines Versuchs für mehr Aufenthaltsqualität eine autoarme

    Fußgängerzonen-Versuch: Peter Grab wundert sich über Kurswechsel

    Der frühere Kulturreferent Peter Grab, der jetzt für die WSA (Wir sind Augsburg) im Stadtrat sitzt, wundert sich hingegen über den Kurs der CSU: "Lange Jahre galt der Konsens, dass die allgemeine Akzeptanz einer Fußgängerzone zwischen Merkurbrunnen und Herkulesbrunnen nur mit einem Deal funktioniert: Autos unter die Straße, Fußgängerzone darüber." Und der Bereich müsste zudem zu einer Fußgängerzone umgestaltet sein. "Einfach nur die breite Maxstraße vom Autoverkehr zu befreien, heißt noch lange nicht, dass diese von Passanten genutzt wird." Die CSU müsse sich fragen lassen, so Grab, warum sie sich von den Grünen habe vereinnahmen lassen. 

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