Mit den gesundheitlichen Konsequenzen einer Corona-Erkrankung setzen sich zunehmend auch die Sozialgerichte auseinander. Unlängst hatte das Augsburger Sozialgericht in drei Fällen darüber zu entscheiden, ob eine Corona-Erkrankung als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit anzuerkennen ist. Geklagt hatten unter anderem eine Betreuungskraft eines Alten- und Pflegeheims und ein Jobcenter-Mitarbeiter, die an dem Virus erkrankt waren.
Augsburg