Das milliardenschwere Hilfsprogramm von Bund und Ländern für Kleinunternehmen, Freiberufler und Selbstständige, die während des Lockdowns der Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerieten, rief auch zahlreiche Kriminelle auf den Plan. Über 10.000 Verdachtsfällen des Betrugs gehen die Staatsanwaltschaften inzwischen nach. Ein Fall, bei dem es um die erschlichene Subvention in Höhe von 5000 Euro ging, sollte unlängst vor dem Amtsgericht verhandelt werden. Doch der Angeklagte zog kurz vor Prozessbeginn seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl zurück.
Falsche Angaben bei Beantragung der Soforthilfe
Weil die staatlichen Soforthilfen rasch und unbürokratisch fließen sollten, prüfen die Behörden erst nach der Auszahlung, ob die Voraussetzungen überhaupt erfüllt worden waren. So wurde offenkundig, dass nicht nur notleidende Firmen den Zuschuss beantragt hatten. Der Angeklagte, Inhaber eines Reinigungsunternehmens, hatte bei der Beantragung der Soforthilfe falsche Angaben gemacht.
Nach der Auszahlung kam aber auf, dass der 37-jährige Firmeninhaber keineswegs im Zuge der Corona-Krise in eine existenzgefährdende Wirtschaftslage geraten war. Das Unternehmen soll sich vielmehr schon seit längerer Zeit in einer finanziellen Schieflage befunden haben. Deshalb lagen die Voraussetzungen für die Gewährung der Soforthilfe, den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge, nicht vor.
Amtsrichter Markus Eberhard hatte gegen den 37-Jährigen einen Strafbefehl wegen Subventionsbetrugs erlassen, gegen den dieser Einspruch einlegte. Den zog er aber wieder zurück. Der Strafbefehl über eine Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro wurde somit rechtskräftig. Außerdem muss der Mann Wertersatz in Höhe von 5000 Euro leisten, was der betrügerisch erlangten Subventionssumme entspricht.
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