Wenn es nach den möglichen Anbietern selbst geht, ist die Sache eigentlich relativ simpel. Man wolle „regelmäßige Events, Workshops und den Austausch mit Gleichgesinnten“, heißt es etwa in einer Mitteilung eines geplanten Clubs namens „Cannameleon“ von Anfang August. In Augsburg solle ein „neuer Hotspot für alle Cannabis-Enthusiasten“ entstehen. Eine andere Vereinigung, der „Cannabis Social Club Augsburg“, wirbt damit, der „erste eingetragene Verein“ in Augsburg zu sein, „der sich der Förderung einer verantwortungsvollen Cannabis-Kultur widmet“. Doch obwohl laut Gesetz seit dem 1. Juli rechtlich möglich ist, dass spezielle Anbauvereinigungen Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder abgeben können, existiert in Augsburg noch kein einziger solcher Club. Kein Cannabis-Event weit und breit, auch niemand, der „Cannabis-Kultur“ verbreitet.
Augsburg
Wir haben wahrhaft echte andere Probleme. Die Frage ist für mich, warum die Genehmigung beim "Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit" angesiedelt ist. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Cannabis und Gesundheit, Cannabis und Lebensmittel? Vielleicht wäre eine andere Behörde sinnvoller. Und dass noch kein einziger Antrag eingegangen ist, scheint die berechtigen hohen Hürden zu bestätigen.
Wozu überhaupt wenn jeder Erwachsene 3 blühende Pflanzen haben darf? Zudem sind die Dauernutzer meist schon lange auf Homegrow umgestiegen vor allem wegen Qualitätsproblemen bei Schwarzmarktware und das nicht erst seit dem 01.04.2024 sondern schon seit den 80ern.
Tja, wenn das bei anderen Suchtmitteln auch so vom LGL gehandhabt würde, dann wären auf dem Oktoberfest noch jede Menge Plätze für Fahrgeschäfte zu haben. Aber bei diesem Suchtmittel hat ja sogar der Ministerpräsident das Anrecht auf die erste Maß. Die kostet inzwischen auch soviel wie ein Joint, aber wenn es um Verlogenheit geht, dann spielt das alles keine Rolle. Ich bin ganz sicher nicht ein Befürworter von Cannabis, aber wenn man das Eine quasi so gut wie unmöglich macht, dann sollte das auch für andere Suchtmittel gelten.
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