Eines ist schon einmal sicher: Die Augsburgerinnen und Augsburger werden verhältnismäßig ruhig ins neue Jahr rutschen. Bundesweit ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern verboten. Damit soll eine zusätzliche Belastung der Krankenhäuser vermieden werden, die ohnehin schon wegen Corona am Limit sind. Die Stadt Augsburg hat vorsorglich auch ein Ansammlungsverbot für verschiedene Plätze und Straßen sowie ein generelles Feuerwerksverbot in der Innenstadt erlassen. Dass es tatsächlich so "ruhig" zum Jahreswechsel wird, glaubt aber nicht jeder. Für den Rettungsdienst mache das Böllerverbot "keinen Unterschied", sagt Michael Gebler, Geschäftsführer des Roten Kreuzes in Augsburg. Ein anderes Problem sei größer.
Hier gilt in Augsburg ein generelles Feuerwerksverbot an Silvester
Die Rettungsdienste sind in der Silvesternacht mit zusätzlichen Fahrzeugen unterwegs - auch in diesem Jahr. Denn das Feuerwerksverbot betreffe die Rettungsdienste eher weniger, schätzt Gebler die Lage ein. Schließlich würden die Retter in der Nacht ins neue Jahr meist nicht aufgrund eines verunglückten Böllerabschusses gerufen, sondern wegen zu viel Alkohol. Gebler meint: "Die Menschen sind ja trotzdem da. Die Feiern verlagern sich zwar mehr in den privaten Bereich, aber getrunken wird ja dennoch." Alkohol und häusliche Unfälle seien die Gründe für den Großteil der Einsätze. Ein Vorteil habe das Böller- und Ansammlungsverbot dennoch: "Wir gehen davon aus, dass es auf den Straßen ruhiger sein wird und wir überall gut durchkommen werden. Das ist normalerweise an Silvester oft nicht der Fall."
Die Feuerwehr rechnet dagegen mit weniger Einsätzen. "Normalerweise sind mehr Kollegen im Einsatz", sagt Friedhelm Bechtel von der Augsburger Berufsfeuerwehr. In normalen Jahr habe man viel Arbeit mit Böllern und Raketen. "Da werden Mülltonnen in Brand gesteckt, die Hecke fängt an zu brennen oder ein Feuerwerkskörper landet auf dem Balkon oder fliegt durch das offene Dachfenster ins Haus", erzählt Bechtel. Bechtel ist froh, dass in diesem Jahr wohl viel weniger Böller gefeuert werden. "So bleibt viel Leid erspart. Denn sie können sehr, sehr gefährlich sein." Der Verkauf ist zwar verboten, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern hingegen allen volljährigen Personen gestattet.
Es gibt aber Einschränkungen: So ist es generell verboten, in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen Feuerwerk abzubrennen. Zudem besteht in der Innenstadt ein generelles Feuerwerksverbot. Es gilt auf den Straßen und Plätzen, die von folgenden Straßen umschlossen sind, einschließlich der Straßen selbst: Königsplatz, Fuggerstraße, Grottenau, Karlstraße, Leonhardsberg, Pilgerhaus, Mittlerer Graben, Oberer Graben, Forsterstraße, Remboldstraße, Rote-Torwall-Straße, Eserwallstraße, Theodor-Heuss-Platz, Konrad-Adenauer-Allee. Auch Glasflaschen und Dosen sind an Silvester in der Innenstadt verboten.
Auf diesen Plätzen und Straßen gilt ein Ansammlungsverbot an Silvester
Der Freistaat Bayern hat zudem ein Ansammlungsverbot erlassen. Danach sind Treffen vom mehr als zehn Personen auf öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen und ihrem weiteren Umfeld untersagt. Es gilt zwischen 31. Dezember, 15 Uhr, und 1. Januar, 9 Uhr, auf folgenden Straßen und Plätzen in Augsburg: Rathausplatz, Philippine-Welser-Straße mit Fuggerplatz, Steingasse vom Rathausplatz bis Hausnummer 8, Eisenberg, Elias-Holl-Platz und Teile der Sterngasse, Maximilianstraße, Bgm.-Fischer-Straße mit Moritzplatz, Heilig-Grab-Gasse, Hallstraße, Ulrichplatz, Wallstraße, Barthshof, Willy-Brandt-Platz, Helmut-Haller-Platz sowie Königsplatz und Teile der Schaezlerstraße, Bahnhofstraße und Konrad-Adenauer-Allee.
Sperrstunde wurde für gastronomische Betriebe über den Jahreswechsel aufgehoben
Aufgrund der sich ausbreitenden Omikron-Variante des Coronavirus wurden seit dem 28. Dezember - und damit an Silvester - die Kontaktbeschränkungen nochmals verschärft. Demnach dürfen sich maximal zehn Personen, die geimpft oder genesen sind, treffen. Nimmt eine Person, die weder geimpft noch genesen ist, an einem Treffen teil, gelten die Regeln für Ungeimpfte: Danach dürfen sich die Mitglieder des eigenen Haushalts plus höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht dazu. Allerdings wurde die Sperrstunde für gastronomische Betriebe - nach jetzigem Stand – aufgehoben. Das bedeutet, dass Restaurants nicht wie sonst bereits um 22 Uhr schließen müssen, sondern über den Jahreswechsel hinaus geöffnet bleiben dürfen. In der Innen- wie Außengastronomie gilt die 2G-Regel.