Auf der Anklagebank sitzt ein Häufchen Elend. Die Polizei hat den Rentner, 66, vorsichtshalber festgesetzt, damit er nicht wieder, wie schon einmal, betrunken zum Gerichtstermin erscheint. „Sind sie jetzt nüchtern?“ fragt ihn Richter Julian Küffer. „Ja“, sagt der Angeklagte. Nachdem seine Frau vor einigen Jahren gestorben sei, habe er ein Alkoholproblem. Im vergangenen Jahrzehnt saß er häufig im Knast. Sein Vorstrafenregister umfasst sage und schreibe 52 (!) Einträge, vor allem wegen Diebstahls und Bedrohung. Mit Bewährung kann der Rentner nicht mehr rechnen.
Augsburg