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Augsburg: Beschwerde über Ordnungsdienst – diese Strafen drohen beim Radeln auf Gehwegen

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Beschwerde über Ordnungsdienst – diese Strafen drohen beim Radeln auf Gehwegen

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    Eine Radlerin beklagt sich über den städtischen Ordnungsdienst. Zu Unrecht, sagt Referent Frank Pintsch.
    Eine Radlerin beklagt sich über den städtischen Ordnungsdienst. Zu Unrecht, sagt Referent Frank Pintsch. Foto: Silvio Wyszengrad (Symbolfoto)

    Dass es verboten ist, auf einem Gehweg zu radeln, ist der Frau bewusst. Eine Strafe nach einer Kontrolle hat sie vor Ort auch bezahlt. Ihr Ärger aber ist nicht verraucht, die Radlerin wandte sich darum an unsere Redaktion: "Ich habe wegen Fahrens auf dem Gehweg in der Fuggerstraße 55 Euro bezahlt und bekam wegen Barzahlung nicht einmal einen Beleg, sondern nur einen Kassenzettel ausgehändigt." Ihr sei später von der Stadt nach einem Anruf gesagt worden, "dass ich darauf keinen Anspruch mehr habe, weil der Vorgang abgeschlossen sei". Ordnungsreferent Frank Pintsch äußert sich auf Anfrage zu diesem Einzelfall.

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