Schlechte Kunde aus dem Augsburger Amtsgericht für einen 66-jährigen Autofahrer aus Berlin: Sein Widerspruch gegen einen vom "Superblitzer" in der Friedberger Straße polizeilich festgestellten Rotlichtverstoß wurde vom Gericht abgewiesen, es bleibt bei einer Geldbuße von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot. Weil der Beschuldigte laut Fahreignungsregister bereits mehrere ähnliche Verstöße begangen hatte, könnte ihm jetzt gar der Entzug seiner Fahrerlaubnis drohen.
Augsburg