Im Vorfeld der Tunnelbauarbeiten am Hauptbahnhof durch die Stadtwerke hatte es lange gedauert, bis die so genannte Kreuzungsvereinbarung verhandelt war. Das Vertragswerk von 2013 regelt, dass die Stadtwerke den Hauptbahnhof der DB mit ihrem Tunnel unterqueren dürfen, wer wofür zuständig ist und wer was zu bezahlen hat. Ein Jahr nach Eröffnung des Tunnels gibt es offenbar Diskussionen darüber, welche noch zu erledigenden Themen originär durch den Tunnelbau verursacht waren (dann ein Problem der Stadtwerke) oder am in die Jahre gekommenen Hauptbahnhof ohnehin angestanden hätten (dann ein Problem der Bahn).
Augsburg
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden