Es war am Freitag um 13.12 Uhr, als das Verwaltungsgericht seine Entscheidung über die Fußgängerzone in der Maximilianstraße verkündete. Das Gericht gab dem Eilantrag von zwei Anliegern statt. Für den Verkehrsversuch kommt nach nur drei Monaten damit das Aus. Die Stadt Augsburg habe ihn nicht ausreichend begründet, so das Gericht. Geschäftsmann Robert Rehm erfuhr von unserer Redaktion von der Entscheidung. Er und seine Ehefrau Ulrike sind die beiden Kläger, die nach dem Gerichtsbeschluss nun auch ihre Namen preisgeben. "Ich habe nichts anderes erwartet als diese Gerichtsentscheidung", lautete die erste Reaktion von Rehm. Die Stadt kündigte am Freitag an, gemäß der gerichtlichen Frist spätestens in zwei Wochen wieder Autos in die Maximilianstraße zu lassen. Wie man jetzt mit Sitzmöbeln und Bepflanzung dort umgeht, sei noch offen. Die Koalition von CSU und Grünen bedauert das abrupte Ende.
Augsburg