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Augsburg: Augsburger Radfahrer regen sich über die Maskenpflicht auf

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Augsburger Radfahrer regen sich über die Maskenpflicht auf

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    Simona Löschnigg ist am Montag mit beschlagener Brille und Maske auf ihrem Fahrrad in der Innenstadt unterwegs. Die Maskenpflicht für Radler sieht sie kritisch.
    Simona Löschnigg ist am Montag mit beschlagener Brille und Maske auf ihrem Fahrrad in der Innenstadt unterwegs. Die Maskenpflicht für Radler sieht sie kritisch. Foto: Peter Fastl

    Viele Radler sind sauer. Sie können nicht nachvollziehen, warum sie jetzt eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen, wenn sie auf Augsburger Straßen unterwegs sind, in denen Maskenpflicht gilt. Die Stadt hat dies angeordnet und beruft sich auf Vorgaben des Freistaats. Weil im Winter beim Tragen von Masken wegen kalter Temperaturen aber die Brille beschlägt, fürchten Radfahrer nun um ihre Sicherheit im Verkehr. Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) fordert die Stadt auf, bei der neuen Regelung nachzubessern.

    Gesundheitsreferent Reiner Erben (Grüne) bestätigte am Montagabend, dass sich bereits viele Bürger bei der Stadt beschwert hätten. Auch in den sozialen Medien koche das Thema hoch. Erben: "Die Stadt versteht diese Kritik. Als Kommune muss sie jedoch die Vorgaben des Freistaats umsetzen." Die Maskenpflicht für Radler gelte auch in anderen bayerischen Städten. Augsburg wolle sich aber auch im Zusammenspiel mit der Regierung von Schwaben bei der Staatsregierung um eine Verbesserung der Situation bemühen.

    Von den Radfahrern in der Innenstadt sehen nur wenige die Regelung positiv. "Katastrophal" findet Julia Schmid die Maßnahme. Sie gibt zu bedenken, dass Radfahren auch eine Art von Sport sei. Sie komme mit der Maske kaum einen Berg hoch. In größeren Menschenmengen sei die Maske sinnvoll, beim Radfahren nicht. "Ich bin alleine auf dem Rad, ich rede mit niemandem, ich spucke auch niemanden an", so Schmid. Annalena Nietsch findet die Maskenpflicht für Radfahrer "total okay". Zwar sei die Maske auf dem Rad nervig, aber das Ganze sei eben der aktuellen Situation geschuldet. "Wenn ich damit meinen Beitrag leisten kann, dann mache ich das natürlich." Auch Florian Lahoda stört die Maske - gerade bei der aktuellen Kälte - nicht. Allerdings habe er Verständnis für alle radelnden Brillenträger.

    Radlerin steigt wegen Maskenpflicht mitunter auf Kontaktlinsen um

    Besonders diese stört die Neuregelung. So sagt Simona Löschnigg mit beschlagenen Gläsern: "Es ist mit der Brille sehr einschränkend." Sie sei prinzipiell für die Maskenpflicht, auf dem Rad stelle sie sich die Frage, ob es nötig sei. Sie habe schon alle Masken durchprobiert, erzählt sie, die mit Bügel an der Nase sorgten dafür, dass die Brille etwas weniger beschlage. "Wenn ich weiter weg muss, steige ich manchmal nun auf Kontaktlinsen um."

    Als die Stadt die Neuregelung kurz vor Jahreswechsel bekanntgab, fiel die erste Reaktion des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs noch zurückhaltend aus. Man müsse die Entscheidung respektieren, sagte der Augsburger Vorsitzende Arne Schäffler. Ob maskentragende Radler allerdings das Infektionsgeschehen reduzieren, sei fraglich. Nun legt der ADFC jedoch nach. Das Unverständnis wächst, zumal sich viele betroffene Radfahrer beim Verband gemeldet haben.

    Schäffler verweist auf ein mögliches Sicherheitsrisiko im Verkehr. Rund zwei Drittel der Radfahrer seien laut ADFC Brillenträger. Sie hätten damit zu kämpfen, dass ihre Brillen bei kalten Temperaturen beschlagen, wenn sie eine Maske tragen. "Die Sicht ist stark behindert, viele Radfahrer fühlen sich aufgeschmissen. Berufsradler wie Kuriere und Pizza-Fahrer fragen sich, ob sie ihren Job noch ausführen können unter diesen Bedingungen." Die Maskenpflicht werde von vielen Radfahrern "als Zumutung und als echtes Risiko" empfunden, sagt Schäffler. Man müsse auch auf die wissenschaftliche Datenlage sehen: Es gebe keine Studie oder sonstige Publikation, die ein Covid-19-Übertragungsrisiko durch Radfahrende bestätigt oder nahelegt.

    Fahrradclub ADFC macht Vorschlag zur Maskenpflicht in Augsburg

    Aus Sicht des ADFC wäre zu überlegen, die Zone, in der in Augsburg die Maskenpflicht gilt, von der Stadt anders auszulegen. Dies könnte im Sinn der Radfahrer geschehen. Es wäre möglich, so der ADFC, dass die Fahrbahn ausgenommen werde. Auf Straßen könnten Radfahrer folglich ohne Maske radeln. Diese Überlegung hat auch FDP-Stadtrat Lars Vollmar aufgenommen. Er fordert "kreative Lösungen" von der Stadt, um die Verkehrssicherheit auch für Brille tragende Radfahrer zu gewährleisten. An der Maskenpflicht gebe es generell keine Kritik, so Vollmar. Abweichungen wären denkbar, meint er: "Wir würden dem Infektionsschutz Genüge tun, wenn zum Beispiel auf den Bürgersteigen der Maximilianstraße weiterhin Maskenpflicht gilt, für Radfahrer auf der Fahrbahn jedoch nicht." Er räume ein, dass eine saubere Trennung zwischen Fahrbahn und Fußgängerbereichen nicht überall möglich ist. "In der Annastraße kann ich mir eine Befreiung von der Maskenpflicht beim besten Willen nicht vorstellen." Das Ziel müsse es jedoch sein, dass Brille tragende Menschen weiterhin mit dem Fahrrad zu zentralen Plätzen kämen oder diese passieren könnten.

    Gesundheitsreferent Erben sieht hier jedoch wenig Chancen für eine Umsetzung. Dann könnten ja auch Fußgänger auf die Straße ausweichen, argumentiert er. Dies wäre nicht zielführend. Es bedürfe anderer Lösungen.

    Lockdown: Corona-Regeln seit 16. Dezember 2020

    Weihnachten

    An Heiligabend und Weihnachten (24. bis 26. Dezember) dürfen zum eigenen Haushalt noch vier weitere Menschen hinzukommen - die Zahl der weiteren Haushalte spielt keine Rolle. Auch hier zählen Kinder unter 14 Jahren nicht mit. Es gilt aber in Bayern eine generelle Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr.

    Silvester

    Es gelten die allgemeinen Corona-Maßnahmen, was Zahl der Kontakte und Ausgangssperre anbelangt. Nach dem Beschluss von Bund und Ländern gilt an Silvester bundesweit ein An- und Versammlungsverbot. Außerdem gibt es ein Feuerwerksverbot an belebten Plätzen, die von den Kommunen festgelegt werden. Es gilt zwar nicht direkt ein Böllerverbot, der Verkauf von Feuerwerk ist aber untersagt.

    Einzelhandel

    Die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels ist untersagt. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermittel und der Verkauf von Weihnachtsbäumen. Wochenmärkte sind nur zum Verkauf von Lebensmitteln zulässig. Der Großhandel bleibt geöffnet. Die danach ausnahmsweise geöffneten Geschäfte dürfen über ihr übliches Sortiment hinaus keine sonstigen Waren verkaufen

    Dienstleistungen

    Dienstleistungsbetriebe mit Kundenverkehr, bei denen körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, sind untersagt. Das schließt neben Massagepraxen, Kosmetikstudios, Tattoo-Studios und ähnlichen Betrieben auch Friseure ein. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien oder Podologie bleiben weiter möglich.

    Gastronomie

    In der Gastronomie sind nur die Abgabe und Lieferung von Speisen und Getränke zulässig. Bei der Gastronomie einschließlich Imbissständen wird der Verzehr von Speisen und Getränken vor Ort untersagt. Kantinen bleiben offen.

    Stadtrat Deniz Anan, mobilitätspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, bestätigt, dass die jetzige Lösung nicht ideal sei. Der Landesgesetzgeber gebe die Richtung vor. Allerdings suche man nach einer Lösung, die auf die Bedürfnisse von Radlern eingehe: "Es ist aber eben nicht so leicht."

    Die Stadt beruft sich auf Vorgaben des Freistaats. Beim Innenministerium heißt es etwas sperrig: "Auf von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegenden zentralen Begegnungsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, besteht Maskenpflicht." Welche Plätze und Straßen dies sind, geben die Kommunen bekannt, zum Beispiel auf ihrer Internetseite oder durch Verkehrsschilder. In Augsburg sind weite Teile der Innenstadt von der Maskenpflicht betroffen. Sie gilt auch auf einigen Hauptstraßen in Stadtteilen sowie an Abschnitten von Naherholungsgebieten. Dazu zählen Hochablass und Kuhsee sowie der Abschnitt an der Wertach nahe der Kulperhütte. Fußgänger müssen dort schon länger einen Mund-Nasen-Schutz tragen, die Regelung gilt seit Jahresbeginn nun auch für Radfahrer und Jogger.

    Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Maskenpflicht: Die Sicherheit der Radfahrer geht vor

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