Es ist ein Straftatbestand, der nicht oft in den Gerichtssälen zur Debatte steht, der aber von großer Bedeutung für die Meinungs- und Kunstfreiheit ist: Der Paragraf 166 des Strafgesetzbuches sieht Sanktionen von Geldstrafe bis zur Freiheitsstrafe von drei Jahren für denjenigen vor, der "Bekenntnisse, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen" beschimpft und damit den öffentlichen Frieden stört. Ein 64-jähriger Augsburger ist jetzt vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 810 Euro (30 Tagessätze zu je 27 Euro) verurteilt worden, weil er den Islam in einer verächtlichen Weise kritisiert hatte.
Augsburg