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Augsburg: Augsburg will über Tempo 30 entscheiden – und stellt Forderungen an den Bund

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Augsburg will über Tempo 30 entscheiden – und stellt Forderungen an den Bund

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    Am Mittleren Graben gilt Tempo 30. In einigen Straßen wurde in den vergangenen knapp zwei Jahren die Geschwindigkeit reduziert.
    Am Mittleren Graben gilt Tempo 30. In einigen Straßen wurde in den vergangenen knapp zwei Jahren die Geschwindigkeit reduziert. Foto: Silvio Wyszengrad

    Innerhalb deutscher Städte gilt eine Richtgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde. Doch viele Kommunalpolitikerinnen und Bürger halten dies zumindest auf manchen Straßen für zu schnell. Städte wie Augsburg, Ulm und Freiburg haben deshalb Mitte 2021 die Tempo-30-Initiative gegründet, der sich inzwischen über 360 Kommunen angeschlossen haben. Sie bekennen sich zur Mobilitätswende und fordern den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts anordnen können, wo sie es für notwendig halten. In Augsburg ist das bereits an einigen Stellen passiert. Oberbürgermeisterin Eva Weber betont, dass nun der "Bund in die Puschen kommen müsste".

    Mobilitätswende: Augsburg hat die Tempo-30-Initiative mitgegründet

    Anfang Januar bekundete Weber öffentlich ihr Unverständnis darüber, dass die Neuregelung so lange dauere. Auf Twitter sprach sie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr und Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) direkt an: "Zeit, dass sich was dreht. Wir Kommunen wissen am besten, wo welche Geschwindigkeit gelten soll. Die Planungshoheit habt ihr uns doch auch gegeben, warum jetzt so zögerlich?"

    In den vergangenen knapp zwei Jahren wurde in einigen Augsburger Straßen die Geschwindigkeit bereits gedrosselt: in der Wertachstraße, am Oberen Graben, dem Unteren Graben bis Henisiusstraße , in der Holzbachstraße (Bereich Bahnunterführung), der Ulmer Straße (zwischen Neuhäuserstraße und Sallingerstraße), der Neuburger Straße (zwischen Kirschenweg und Nußbaumweg), dem Mittleren Graben, in der Pferseer Straße und der Bürgermeister-Aurnhammer-Straße gilt nun - teils ganz, teils streckenweise - Tempo 30. Eine weitere Reduzierung der Geschwindigkeit ist derzeit in der Stettenstraße geplant. "Diese Geschwindigkeitsreduzierungen erfolgten im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten, beispielweise aus Gründen des Lärmschutzes oder zur Verbesserung der Verkehrssicherheit", erklärt die Augsburger Bauverwaltung. Dort geht man davon aus, dass die erhofften Ziele auch erreicht werden.

    Oberbürgermeisterin Weber: "Wir wollen entscheiden, wo Tempo 30 gilt und wo Tempo 50"

    OB Weber betont auf Anfrage unserer Redaktion, dass es ihr und den anderen Kommunen nicht darum gehe, nun überall Tempo 30 einzuführen. "Aber wir wollen selber entscheiden, wo Tempo 30 gilt und wo Tempo 50." Die Straßenverkehrsordnung sei "aus der Zeit gefallen". Die Stadt Augsburg stehe wie viele andere Städte vor der Problematik, dass eine Reihe von Straßen, in denen Tempo 30 sinnvoll und wünschenswert wäre und dieses seitens der Bevölkerung und auch vom Stadtrat gefordert werde, abgelehnt werden müssen. Das liege daran, dass in der Straßenverkehrsordnung die innerörtliche Regelgeschwindigkeit auf Tempo 50 normiert sei und eine Reduzierung an sehr strenge, gerichtlich überprüfbare Voraussetzungen geknüpft sind, heißt es aus der Bauverwaltung.

    Die Stadt habe es begrüßt, dass der Koalitionsvertrag der Bundesregierung ein wesentliches Grundanliegen der Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ aufgenommen habe. Die entsprechende Formulierung verspricht, dass Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung so an(zu)passen sind, "dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen“. 

    Tempo 30: Keine konkreten Aktivitäten des Bundesverkehrsministeriums erkennbar

    Der Bundesverkehrsminister bekräftige immer wieder seine Offenheit und den Willen, diesen Passus des Koalitionsvertrags auch umzusetzen. "Gleichwohl stellen wir mit Sorge fest, dass es bislang keinerlei erkennbare konkrete Aktivitäten seitens des Ministeriums gibt, den Festlegungen des Koalitionsvertrags und damit auch unserem Anliegen Rechnung zu tragen", teilt die Augsburger Bauverwaltung mit. 

    Der dringende Wunsch nach einer Neuregelung wurde laut Oberbürgermeisterin Weber schon an die vorige Bundesregierung herangetragen. Nun passiere immer noch nichts, obwohl sich der Initiative beinahe täglich eine weitere Kommune anschließen würde. "Und das über alle Parteifarben hinweg", so Weber. Sie erhalte selten Beschwerden über Tempo-30-Regelungen, gerade auf Bürgerversammlungen werde der Wunsch nach Tempo 30 oft laut. 

    Die Bauverwaltung befürchtet, dass angesichts der umfassenden Abstimmungsprozesse, die für solche Rechtsänderungen erforderlich sind, die Zeit für eine Neuregelung innerhalb dieser Legislaturperiode zu knapp werde, wenn nicht bald der entsprechende Prozess auf den Weg gebracht wird. Sofern sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern und sich dadurch neue Handlungsspielräume ergeben, könnte sich die Bauverwaltung Geschwindigkeitsreduzierungen auf folgenden Straßen vorstellen: Wellenburger und Ulmer Straße, Von-Cobres-Straße, Alter Postweg, Klinkerberg, Dr.-Schmelzing-Straße (zwischen Albrecht-Dürer-Straße und Waldorfschule), Jakoberstraße (zwischen Oberer Graben und Jakobskirche), Hessenbachstraße, Neuburger Straße (Bereich Hammerschmiede), Firnhaberstraße, Holzweg, Inninger Straße und Stätzlinger Straße.

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