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Augsburg: Augsburg verbietet den Verkauf alkoholischer Getränke zum Mitnehmen

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Augsburg verbietet den Verkauf alkoholischer Getränke zum Mitnehmen

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    Der Außer-Haus-Verkauf von Glühwein wird in Augsburg wegen der Corona-Pandemie verboten. Das trifft auch das Café Sorrento in der Innenstadt.
    Der Außer-Haus-Verkauf von Glühwein wird in Augsburg wegen der Corona-Pandemie verboten. Das trifft auch das Café Sorrento in der Innenstadt. Foto: Silvio Wyszengrad

    Zur Vorweihnachtszeit gehört es für viele Menschen dazu, bei einem Einkaufsbummel einen Glühwein oder einen Prosecco zu trinken. In Lokalen und Cafes in der Augsburger Innenstadt ist dies wegen der Corona-Auflagen nicht möglich, weil die Gastronomiebetriebe geschlossen sind. Ein Außer-Haus-Verkauf von alkoholischen Getränken war bis jetzt aber noch erlaubt. Doch die Stadt verbietet ihn ab Freitagabend. Es habe Auswüchse gegeben, die in dieser Form nicht zu tolerieren seien, sagt Ordnungsreferent Frank Pintsch (CSU). Es hätte Klagen von Bürgern gegeben. Einige Gastronomen trifft das neue Verbot hart. Für Reza Madonpour etwa, Inhaber des Cafés Sorrento in der Maximilianstraße, ist der Glühweinverkauf in der Vorweihnachtszeit eine wichtige Einnahmequelle.

    Der Chef des Sorrento wurde von dem Verbot kalt erwischt. Er hat die Eistheke seines kleinen Cafés bereits zu einer weihnachtlichen Verkaufsbude umgestaltet und Glühwein gekauft. "Jetzt kann ich eigentlich zumachen", sagt er. Sein Steuerberater hat ihn schon gewarnt, dass es für ihn mit der Corona-Hilfe aber schwierig werden könnte, weil er zu einem großen Teil vom Mitnahmegeschäft lebt. Er versteht das Alkoholverbot nicht. Er habe in dieser Woche bisher jeden Tag nur ein paar Tassen verkauft, es sei ja ohnehin nicht viel los in der Stadt. Sonst ist das im Advent anders, an manchen Tagen seien fünf Leute hinter der Theke gestanden, um den Ansturm zu bewältigen, erzählt der Wirt. Ungerecht ist aus seiner Sicht, dass das ganztägige Verkaufsverbot wohl nur in den Bereichen gelten soll, in denen es eine Maskenpflicht gibt.

    Am Augsburger Stadtmarkt bildeten sich Gruppen, die Alkohol tranken

    Augsburg hatte das geplante Alkoholausschankverbot bereits Anfang der Woche angekündigt. Am Donnerstag dann erklärte Ministerpräsident Markus Söder dann, dass es für alle Städte in Bayern mit besonders hohen Corona-Zahlen solche Regelungen geben sollte. Pintsch erläutert, warum die Stadt frühzeitig das Thema Alkoholkonsum angegangen sei: "Beobachtungen zeigten, dass vor allem in Bereichen, in denen eine Maskenpflicht gilt, Menschenballungen mit Alkoholkonsum von To-go-Getränken stattfinden." Am Stadtmarkt, in anderen Bereichen in der Innenstadt und an größeren Verkehrsachsen in den Stadtteilen sei diese Entwicklung festzustellen. Pintsch betont: "Mit der geänderten Regelung setzen wir zielgerichtet in diesem Bereich an und kommen damit auch unserer Pflicht nach, den Gesundheitsschutz bestmöglich zu gewährleisten, ohne die Verhältnismäßigkeit zu verletzen." Man wolle Freiheiten nicht unnötig einschränken, "sondern nur so weit, wie dies zur Senkung der Infektionszahlen erforderlich ist".

    Ein Außer-Haus-Verkauf von Kaffee und antialkoholischen Getränken bleibe erlaubt. Allerdings sollten sich Gäste stets an das Abstandsgebot halten. Die Kontaktbeschränkung auf zwei Hausstände gelte auch im öffentlichen Raum. Problematisch sei es zuletzt gewesen, weil der Alkoholgenuss die Gäste teils vergessen ließ, welche Regelung gelten, sagt Pintsch: "Die Beobachtungen der Menschenballungen haben wir ganz überwiegend bei To-go-Verkäufen von offenen alkoholischen Getränken im nahen Umkreis von verkaufenden Gastronomien gemacht."

    Corona-Regeln: So hoch sind die Strafen in Augsburg

    Wer sich nicht an die verschärften Regelungen in Augsburg hält, für den könnte es sehr teuer werden. Es gelten die Regelungen des bayerischen Bußgeldkatalogs zur Infektionsschutzverordnung. So kann Feiern auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro nach sich ziehen. Der Verstoß gegen die Maskenpflicht wird mit 250 Euro geahndet. Die Öffnung von Gastronomiebetrieben entgegen den Regelungen kann bis zu 5000 Euro Strafe bedeuten. Der Verkauf von offenen alkoholischen Getränken wird bis auf Weiteres untersagt. Der Kauf von geschlossenen Flaschen in Supermärkten ist zulässig und bleibt es auch. Dazu sagt der Ordnungsreferent: "Wir haben hier bisher keine verstärkten negativen Beobachtungen gemacht haben, die ein Verbot des Verkaufs rechtfertigen würde." Die Stadt werde Gewerbetreibende, die schon mehrere Einschränkungen verkraften müssten, nicht mehr als unbedingt erforderlich belasten.

    Nicht eindeutig geklärt ist gegenwärtig, wie es um den Konsum von Alkohol in der Innenstadt generell bestellt ist. Ein Bier auf einer Bank am Rathausplatz wäre demzufolge tagsüber genehmigt, wie Pintsch sagt: "Der Konsum unter Tags wäre auch möglich, soweit die Abstandsregeln, die Kontaktbeschränkung und sonstigen Hygieneregeln eingehalten werden würden." Nachts sieht es ohnehin noch einmal anders aus. Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr schon länger untersagt - im gesamten Augsburger Stadtgebiet.

    Ordnungsreferent spricht von Schlupflöchern

    Pintsch meint: "Wer Schlupflöcher finden will, wird sie finden." Darum sei die Eigenverantwortung so wichtig, der sehr viele Bürger vorbildlich nachkommen würden. Ein generelles Verbot, in der Öffentlichkeit Alkohol zu trinken, ist bei der Stadt zumindest bislang nicht angedacht. Ordnungsreferent Pintsch sagt dazu: "Möglicherweise wäre es leichter zu vollziehen, es wäre aber auch ein deutlich stärkerer Eingriff in unsere Grundrechte und Freiheiten." Es gelte die Verhältnismäßigkeit. Pauschale Verbote seien nur das äußerste Mittel.

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