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Augsburg: Augsburg reißt Corona-Grenze: Maskenpflicht in der Innenstadt

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Augsburg reißt Corona-Grenze: Maskenpflicht in der Innenstadt

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    In Teilen der Augsburger Innenstadt gilt jetzt auch im Freien eine Maskenpflicht.
    In Teilen der Augsburger Innenstadt gilt jetzt auch im Freien eine Maskenpflicht. Foto: Silvio Wyszengrad

    Die Stadt hatte es erwartet - am Dienstagabend kam dann die Nachricht: Die Infektionszahlen in Augsburg haben die Corona-Obergrenze, ab der strengere Maßnahmen gelten müssen, überschritten. Damit gilt jetzt unter anderem in Teilen der Innenstadt auch im Freien eine Maskenpflicht. Zudem gibt es eine neue Sperrzeit für Gaststätten - ab 23 Uhr muss in den Lokalen Schluss sein mit dem Verkauf von Essen und Getränken. Und es gibt noch weitere Einschränkungen.

    Entscheidend ist für die Stadt der Sieben-Tage-Wert: Er liegt lag Gesundheitsamt am Dienstagabend bei 58,05 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen, am Mittwoch meldete die Stadt einen wert von 57,1. Die bundesweite Obergrenze liegt bei 50. Überschreitet eine Stadt oder ein Kreis diesen Wert, müssen die Kommunen etwas unternehmen, um die Zahlen wieder nach unten zu drücken. Die neuen Corona-Regeln in Augsburg gelten ab Mitternacht - vorläufig für sieben Tage.

    Augsburg: Maskenpflicht gilt jetzt für Teile der Innenstadt

    Die Maskenpflicht gilt ab sofort im Bereich der Fußgängerzone, in der Maximilianstraße, in der Altstadt und auch im Umfeld des Hauptbahnhofs. Auch außerhalb von Gebäuden muss man hier auf öffentlichen Straßen und Plätzen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Stadt begründet die Regel damit, dass diese Orte besonders stark genutzt seien und hier Ansteckungen vermieden werden sollen. Die Pflicht gilt nur für Fußgänger, Radfahrer und Rollerfahrer sind nicht betroffen.

    Stärker begrenzt werden auch Treffen und Feiern: Die Teilnehmerzahl für Treffen in privat genutzten Räumen wird auf fünf beschränkt. Angehörige des eigenen Haushaltes, Partner, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie Personen eines weiteren Hausstands dürfen sich aber noch in größerer Zahl treffen. Beispiel: Ein Paar mit Kind darf ein weiteres Paar mit Kind treffen, auch wenn dies dann sechs Personen sind. OB Eva Weber appelliert aber an die Augsburger, unnötige Kontakte zu verschieben.

    Corona in Augsburg: Bei Hochzeiten sind jetzt im Inneren nur noch 25 Personen erlaubt

    Auch für Feierlichkeiten und Zusammenkünften wie Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Beerdigungen und Vereinstreffen gelten Beschränkungen. Jetzt sind in geschlossenen Räumen nur noch 25 Personen erlaubt, im Freien noch 50 Teilnehmer erlaubt. Das gilt nur für Treffen in Gaststätten oder anderen öffentlichen Räumen. Sonst greifen die Regeln für private Treffen.

    Während Veranstaltungen wie Kino oder Theater müssen Masken jetzt auch am Platz getragen werden. Die Maskenpflicht gilt auch für Märkte, etwa Flohmärkte. Das Nachtleben wird ebenfalls eingeschränkt: Von Donnerstag bis Sonntagmorgen dürfen an folgenden Orten jeweils von 21 bis 6 Uhr keine alkoholischen Getränke mehr zur Mitnahme angeboten werden: Maximilianstraße, Holbeinplatz, Rathausplatz, Ludwigstraße, An der Blauen Kappe zwischen Klinkertorstraße und Altes Kautzengäßchen sowie Leonhardsberg. Auf folgenden Plätzen darf von 23 bis 6 Uhr kein Alkohol getrunken werden: Maximilianstraße, Rathausplatz, Elias-Holl-Platz, Holbeinplatz, Königsplatz, Ludwigstraße, Fronhof, Grünanlage an der Blauen Kappe.

    Die Lechhauser Kirchweih vom 17. bis zum 25. Oktober soll nach derzeitigem Stand stattfinden - mit einigen Fahrgeschäften und Buden, allerdings ohne den geplanten Biergarten. Festwirt Stefan „Bob“ Meitinger hat den Biergarten am Montag kurzfristig abgesagt. „Wenn die Corona-Zahlen weiter steigen, dürfen wir dort Apfelschorle und Mineralwasser verkaufen - das macht doch keinen Spaß“, begründete der Gastronom die Entscheidung.

    Alle Neuigkeiten zum Coronavirus in Augsburg lesen Sie in unserem News-Blog.

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