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Augsburg: Augsburg lockert Alkohol-Regeln - auch wegen des Christkindlesmarkts

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Augsburg lockert Alkohol-Regeln - auch wegen des Christkindlesmarkts

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    Wegen der Corona-Pandemie galt für den Rathausplatz ein striktes Alkoholverbot. Zuletzt war der Konsum an Freitag- und Samstagabenden untersagt. Diese Regelung ist nun aufgehoben.
    Wegen der Corona-Pandemie galt für den Rathausplatz ein striktes Alkoholverbot. Zuletzt war der Konsum an Freitag- und Samstagabenden untersagt. Diese Regelung ist nun aufgehoben. Foto: Ulrich Wagner (Archivbild)

    Die Hinweistafeln in der Augsburger Innenstadt sind entfernt: Künftig wird es wieder an allen Tagen erlaubt sein, abends Alkohol im öffentlichen Raum zu konsumieren. Auch das Verkaufsverbot für das Mitnahmegeschäft (To-Go) wird von der Stadt Augsburg aufgehoben. Die bisherige Regelung gab vor, dass freitags und samstags außerhalb bewirteter Schankflächen zwischen 20 und 6 Uhr ein Alkoholkonsum- und Alkoholabgabeverbot galt. Es ging darum, die Auswüchse von Feiernden in der Innenstadt einzugrenzen. Auch für die Ludwigstraße, in der viele Lokale sind, galt freitags und samstags ein Abgabeverbot von alkoholischen Getränken ab 22 Uhr. Die Stadt begründet ihre neueste Entscheidung mit gelockerten Corona-Regelungen, die jetzt bayernweit gelten. Für den Augsburger Christkindlesmarkt könnte diese Entwicklung positive Auswirkungen haben.

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