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Augsburg: Augsburg gerät bei der Unterbringung von Geflüchteten wieder stärker unter Druck

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Augsburg gerät bei der Unterbringung von Geflüchteten wieder stärker unter Druck

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    Das Hostel in der Karlstraße wird von der Stadt als Notunterkunft für Geflüchtete genutzt. Derzeit ist dort der Aufenthalt länger als üblich, weil der Stadt Unterkünfte für den Anschluss fehlen.
    Das Hostel in der Karlstraße wird von der Stadt als Notunterkunft für Geflüchtete genutzt. Derzeit ist dort der Aufenthalt länger als üblich, weil der Stadt Unterkünfte für den Anschluss fehlen. Foto: Klaus Rainer Krieger

    Seit Monaten kommen wieder mehr Geflüchtete in Deutschland an. Das stellt viele Kommunen vor große Herausforderungen - die Stadt Augsburg macht da keine Ausnahme: Sie muss derzeit wöchentlich neue Flüchtlinge unterbringen. Sozialreferent Martin Schenkelberg (CSU) sagt, man brauche deshalb dringend zusätzliche Objekte. "Wir sind für Mietangebote dankbar." Vor allem eine Gruppe erfordert besonders großen Einsatz seitens der Kommune.

    Anfang Mai waren 1480 Geflüchtete in städtischen Unterkünften untergebracht, derzeit sind es 1542 Personen - und regelmäßig kommen neue hinzu. In den vorhandenen

    Geflüchtete in Augsburg: Jede Woche kommen 20 bis 30 Personen dazu

    Doch der Druck für die Stadt Augsburg ist groß. "Die Regierung von Schwaben weist uns derzeit jede Woche 20 bis 30 Personen aus dem Ankerzentrum

    Nicht nur dieser Anstieg der Flüchtlingszahlen ist für die Stadt eine Herausforderung. Die Unterbringung einer ganz bestimmten Gruppe fordert einen enormen Einsatz: Es sind die unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländer, um die sich das Jugendamt kümmert. Ende Juli waren 116 Jugendliche in Augsburg untergebracht, 35 mehr als die Stadt nach der aktuellen Quote aufnehmen müsste. "Dass die Quote überschritten wird, ist aus sozialpolitischer Verantwortung einer Großstadt heraus zu vertreten, die im sozialpolitischen Gefüge der Bundesrepublik eine überörtliche Funktion erfüllt", sagt Schenkelberg. Im "Plus" zu sein, habe den Vorteil, dass man sich nicht auf überraschende Zuweisungen gefasst machen müsse. 

    Das Jugendübernachtungshaus war nur eine Not- und Übergangslösung

    Doch die Unterbringung der minderjährigen Geflüchteten, die alleine unterwegs sind, ist aufwendig. Aufgrund gestiegener Zahlen in diesem Bereich konnte die Stadt ab November 2022 das städtische Jungendübernachtungshaus, das eigentlich vom Stadtjugendring genutzt wird, belegen. Es habe aber von Anfang an nur als Not- und Übergangslösung gegolten, sagte Inka Wischmeier, stellvertretende Leiterin des Jugendamts, jüngst im Jugendhilfeausschuss des Stadtrats. "Ende August muss die Einrichtung nun geschlossen werden. Es stehen notwendige und lang geplante, zwischenzeitlich wiederholt aufgeschobene Renovierungsarbeiten an." Für die Neuorganisation der Unterbringung gibt es bereits Pläne. 

    Mit dem Evangelischen Kinder- und Jugendhilfezentrum der Stiftung Evangelisches Waisenhaus und Klauckehaus Augsburg wurde vereinbart, dass die bestehende stationäre Einrichtung des Trägers in eine Erstaufnahmeeinrichtung für unbegleitete minderjährige Geflüchtete umgewandelt wird. Die vorhandenen Plätze werden für die Stadt Augsburg, den Landkreis Augsburg und den Landkreis Günzburg zur Verfügung gestellt. Die Einrichtung habe diese Aufgabe schon in den Jahren 2015 und 2016 übernommen und verfüge über große und langjährige Erfahrungen. "Das Amt für Kinder, Jugend und Familie hat als Lösungsstrategie das Konzept einer Erstaufnahmeeinrichtung erarbeitet, die mit zwei Landkreisen zusammen betrieben werden soll, um das wirtschaftliche Risiko des Leerstands zu minimieren", erklärt Wischmeier. 

    Der Bedarf an Plätzen für Geflüchtete ist nicht kalkulierbar

    Der Bedarf an diesen Plätzen ist nicht kalkulierbar, er orientiert sich an den wellenförmig verlaufenden Flüchtlingsbewegungen. Die Stadt könne so ihrem Auftrag, Angebote und Leistungen der Jugendhilfe rechtzeitig und in ausreichendem Maße zu planen und bereitzustellen, nicht angemessen nachkommen, sagt Sozialreferent Schenkelberg. "Das übersteigt die planerischen, räumlichen, personellen und wirtschaftlichen Mittel. Die Kommunen sind deshalb mit dieser Aufgabe überfordert." 

    Vielmehr müsste die Versorgung der unbegleiteten jungen Ausländer als „kritische Infrastruktur“ eingeordnet werden - sie gelte zwar als gesetzliche Pflichtaufgabe, ist aber nicht planbar. Die Erstversorgung ließe sich auf Länderebene ansiedeln. "Für erwachsene Flüchtlinge wird dies in Bayern bereits praktiziert", so Schenkelberg. Alternativ würde er eine Finanzierungssicherheit von staatlicher Seite mit einer Vollfinanzierung der Kosten unabhängig von der Belegungssituation der Plätze begrüßen. Bislang würden nur die Kosten bei einer tatsächlichen Belegung erstattet. 

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