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Augsburg: Attacke vor Musikclub "Spectrum": Ermittler nennen Details zur Tat

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Attacke vor Musikclub "Spectrum": Ermittler nennen Details zur Tat

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    Der Grund für die Attacke war den Ermittlungen zufolge banal. Ein Mann darf nicht in einen Musikclub, die Türsteher weisen ihn ab. So etwas passiert hundertfach an normalen Wochenabenden, nicht nur im "Spectrum" in Kriegshaber wie an diesem Abend Ende vergangenen Jahres. Was damals passierte, ist allerdings weniger alltäglich, sondern erschreckend brutal. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat nun neue Details zur Gewalttat bekanntgegeben, wegen der sich der mutmaßliche Täter bald vor Gericht verantworten muss.

    Angriff vor Musikclub in Kriegshaber: Neue Details bekannt

    Wie berichtet, hat die Staatsanwaltschaft einen 35 Jahre alte Mann wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Dem Mann aus Stadtbergen soll in den frühen Morgenstunden des 29. Dezember der Zutritt zu dem Club verwehrt worden sein, das spätere Opfer versuchte offenbar, ihm die Maßnahme des Türstehers zu erklären. An dem Abend wurden im "Spectrum" Neue Deutsche Welle und Schlager gespielt, das Opfer, ein 50-jähriger Mann, hatte die Veranstaltung besucht.

    Den Ermittlungen zufolge hatte sich der 50-Jährige bereits abgewandt und war etwa zehn Meter weit gegangen, als ihn der Angeklagte völlig überraschend von hinten mit Schlägen auf den Kopf so heftig attackiert haben soll, dass das Opfer "ohne jede Abwehrmöglichkeit mit dem Kopf gegen einen Laternenmast prallte und rücklings auf den Boden fiel", wie die Staatsanwaltschaft berichtet. Weiter soll der 35-Jährige dem 50-Jährigen, als dieser bereits am Boden lag, mindestens zwei weitere wuchtige Faustschläge gegen den Kopf versetzt und erst von ihm abgelassen haben, als Türsteher und weitere Gäste des Clubs zu Hilfe eilten.

    Attacke vor "Spectrum" in Augsburg: Anklage wegen versuchten Mordes

    Das Opfer erlitt massive Verletzungen, eine Schädelbasisfraktur und Hirnblutungen. "Sein Leben konnte nur durch eine sofortige ärztliche Notfallversorgung gerettet werden", berichtet die Staatsanwaltschaft.

    Das Landgericht Augsburg hat die Anklage zugelassen und Termine bestimmt, an denen der Prozess stattfinden soll. Geplanter Start des Prozesses ist am 17. September um 9 Uhr, insgesamt sind zunächst sechs Verhandlungstage angesetzt. Der Beschuldigte sagt nach früherer Auskunft seines Anwalts Frank Thaler, er habe keinerlei Erinnerung an den Vorfall. Auf Mord stehe eine lebenslange Freiheitsstrafe, auch bei versuchtem Mord kann sie verhängt werden.

    Für gefährliche Körperverletzung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Bei einer Tat im Versuchsstadium kann das Gericht auch einen milderen Strafrahmen zu Grunde legen. Bei versuchtem Mord ist auch eine Freiheitsstrafe zwischen 3 und 15 Jahren möglich.

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