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Augsburg: Anwälte üben nach Video von tödlicher Attacke Kritik an Haftbefehlen

Augsburg

Anwälte üben nach Video von tödlicher Attacke Kritik an Haftbefehlen

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    Bilder einer Überwachungskamera zeigen die Jugendgruppe kurz vor der Gewalttat am Königsplatz.
    Bilder einer Überwachungskamera zeigen die Jugendgruppe kurz vor der Gewalttat am Königsplatz. Foto: AZ

    Sieben Jugendliche und junge Männer aus Augsburg sitzen seit Montag in Untersuchungshaft. Sie sollen an einer tödlichen Attacke auf einen 49-jährigen Mann am Königsplatz beteiligt gewesen sein. Einer der mutmaßlichen Täter, ein 17-Jähriger, schlug dem Mann nach Erkenntnissen der Ermittler gegen den Kopf, der 49-Jährige, ein

    Die Polizei hatte auf einer Pressekonferenz am Montag berichtet, das Opfer sei von den Jugendlichen am Königsplatz umringt und dann unvermittelt von der Seite geschlagen worden. Ein Video von der Dashcam eines Taxis am Königsplatz nährt aus Sicht von Anwälten der Beschuldigten aber Zweifel an dieser Version. Auf der Sequenz ist zu sehen, wie es ein kurzes Handgemenge gibt – offensichtlich zwischen dem 49-jährigen späteren Opfer und mehreren Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Von wem der erste Schubser ausging, ist auf dem Video nicht zu erkennen. Es ist unscharf und aus Distanz gefilmt.

    Spekulationen nach Video von Gewalttat am Königsplatz

    Mehrere Anwälte der sieben Beschuldigten haben nun Haftbeschwerde eingereicht. Sie wollen erwirken, dass ihre Mandanten aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Moritz Bode, dessen 19-jähriger Mandant sich am Sonntag der Polizei gestellt hatte, sagt, es sei aus seiner Sicht „rechtlich kaum haltbar, alle in U-Haft zu stecken“. Sein Mandant etwa sei zehn Meter weit weggestanden, er könne so kaum vorsätzlich Beihilfe zu einem Totschlag geleistet haben. Ähnlich argumentiert Rechtsanwalt Felix Dimpfl, dessen Mandant ein weiterer 17-jähriger Jugendlicher ist. Er sehe schon nicht, dass bei der Haupttat der Vorsatz bestand, einen Menschen zu töten – geschweige denn, dass sein Mandant oder die anderen aus der Gruppe, die nicht zugeschlagen haben, vorsätzlich Beihilfe dazu geleistet hätten.

    Anwalt Klaus Rödl hatte zuvor gesagt, was auf dem Video zu sehen sei, weiche nach seiner ersten Einschätzung gravierend von dem ab, was im Haftbefehl stehe. Auch das Handgemenge sei bis dato nicht erwähnt worden. Dass der Schlag aufgrund einer möglichen Notwehrsituation berechtigt gewesen sein könnte, sieht aber auch Rödl nicht, wie er betonte.

    Die Frage, ob es sich bei der Tat um einen Totschlag handelt, ist umstritten. Rechtlich ist dafür erforderlich, dass der Täter den Tod des Opfers während seiner Tat bewusst in Kauf genommen hat. Der ehemalige Bundesrichter Thomas Fischer bezweifelt das in einem Beitrag für Spiegel Online. Darin schreibt er: „Die bisher bekannten äußeren Umstände lassen es nach der Lebenserfahrung allerdings wenig wahrscheinlich erscheinen, dass der zuschlagende Jugendliche im Moment seines (einen) Schlags den Tod des Opfers beabsichtigte oder ‘billigend in Kauf nahm’.“ Fischer ist Verfassser eines Standardwerks über das Strafgesetzbuch. Marco Müller, der Anwalt des 17-jährigen Hauptverdächtigen, sagt, sein Mandat habe den Mann keinesfalls töten wollen.

    Ein Strafrechtsexperte zweifelt am Tatvorwurf der Augsburger Staatsanwaltschaft

    Dass die sechs weiteren Verdächtigen beschuldigt werden, sich der „Beihilfe zum Totschlag“ schuldig gemacht zu haben, bezeichnet Fischer als „erst recht rätselhaft“. Dazu hätten sie gewusst haben müssen, dass der Haupttäter das Opfer töten wollte, und beschlossen haben müssen, ihm dabei Hilfe zu leisten, so Fischer.

    Von einem Sprecher der Augsburger Staatsanwaltschaft heißt es, er könne nachvollziehen, dass Außenstehende, die die Ermittlungsakten nicht kennen, Zweifel an den Schlussfolgerungen der

    Über die Haftbeschwerden entscheidet nun die zuständige Kammer am Augsburger Landgericht. (mit jöh, bmi)

    In einer aktuellen Folge unseres Podcasts erklärt Reporter Stefan Krog die Hintergründe der Tat am Königsplatz – und erzählt, wie Journalisten mit dem Fall umgehen. Den Podcast "Augsburg, meine Stadt" finden Sie auf Spotify, iTunes und überall sonst, wo es Podcasts gibt.

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