Im Prozess gegen einen Lasterfahrer wegen Steinwürfen auf Autos in Schwaben ist das Urteil gefallen. Die Strafkammer des Landgerichts verhängte gegen den Mann wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr eine Strafe von viereinhalb Jahren. Damit liegt das Urteil zwischen den Anträgen, die von Staatsanwalt und Verteidiger gestellt wurden. Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer eine Haftstrafe von fünf Jahren gefordert, der Verteidiger maximal vier Jahre.
Der Staatsanwalt wertete die Steinwürfe am Donnerstag vor dem Landgericht Augsburg in zehn Fällen als versuchten Mord, zudem sah er mehrere Körperverletzungsdelikte. Der Lastwagenfahrer hatte in dem Verfahren ein Geständnis abgelegt. Der Mann wurde beschuldigt, in mindestens zwölf Fällen auf den autobahnähnlichen Straßen B2 und B17 im Norden von Augsburg Steine aus seinem Lkw heraus auf die entgegenkommenden, bis zu 120 km/h schnellen Fahrzeuge geworfen zu haben. Durch die Würfe wurden einzelne Windschutzscheiben zertrümmert und vier Menschen verletzt, allerdings nicht schwerwiegend. Nach Angaben der Ermittler hatte der Berufskraftfahrer eines Bauunternehmens faustgroße, bis zu 100 Gramm schwere Steine benutzt.
Augsburg