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Augsburg: Airbnb & Co: Satzung gegen fremdvermietete Wohnungen lässt auf sich warten

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Airbnb & Co: Satzung gegen fremdvermietete Wohnungen lässt auf sich warten

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    Wohnungen sind in Augsburg knapp und begehrt. Die Sozialverwaltung arbeitet derzeit an einer Satzung, die Fremdvermietungen verhindern soll.
    Wohnungen sind in Augsburg knapp und begehrt. Die Sozialverwaltung arbeitet derzeit an einer Satzung, die Fremdvermietungen verhindern soll. Foto: Silvio Wyszengrad (Symbolbild)

    Vor knapp zwei Jahren stellte der Wohnungsausschuss des Stadtrats die Weichen für eine sogenannte Zweckentfremdungssatzung. Damit soll verhindert werden, dass Wohnungen in Augsburg künftig anders als zum ständigen Wohnen genutzt werden – sei es als Ferienwohnungen, die über Plattformen wie Airbnb angeboten werden, sowie als Monteurswohnungen oder Büros. Während der Mieterverein dieses Instrument seit langem fordert, sieht der Eigentümerverband Haus und Grund durch eine derartige Satzung das Grundrecht der Eigentumsfreiheit eingeschränkt.

    Augsburg will fremdvermietete Wohnungen auf Airbnb verhindern

    Gesetzlich ist eine Zweckentfremdungssatzung in Städten mit einer angespannten Wohnungssituation möglich. Auch in Augsburg laufen seit dem Beschluss im Herbst 2020 die Vorbereitungen. Roland Juraschek vom Sozialreferat informierte nun den Wohnungsausschuss, dass der ursprünglich gesetzte Zeitplan nicht zu halten sei. Grund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs München, das die Stadt Bamberg betrifft. Die von der fränkischen Kommune erlassene Satzung wurde vom VGH kürzlich für unwirksam erklärt. Dieses Urteil zwinge Augsburg nun zu einer "sehr intensiven Begründung sowie Prüfung der Datenbestände", hieß es im jüngsten Wohnungsausschuss. Das habe zur Folge, dass der intern gesetzte Zeitplan nicht eingehalten werden könne. Ursprünglich sollte bis Ende 2022/Anfang 2023 ein Satzungsentwurf vorliegen, über den der Stadtrat dann abstimmt. Bereits wegen Corona sei es zu Verschiebungen gekommen, durch das Urteil werde man erneut zurückgeworfen.

    CSU-Stadtrat Thomas Lidel stellte daraufhin die Frage, ob die Stadt nun das Vorhaben beenden oder fortsetzen wolle. "Wir sind nicht an dem Punkt, es zu stoppen", betonte Sozialreferent Martin Schenkelberg (CSU). Vielmehr werde man es seriös prüfen. Wie Schenkelberg in einem Interview mit unserer Redaktion betonte, sieht er eine Zweckentfremdungssatzung als Baustein, die Lage auf dem Wohnungsmarkt etwas zu entspannen. Wenn es gelänge, 100 Wohnungen pro Jahr aufzuspüren, die zweckentfremdet genutzt werden, und sie wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen, wäre das schon etwas, sagte er damals.

    Bürger können der Stadt Leerstände melden

    Für Verdruss in der Bevölkerung sorgen nicht nur anderweitig genutzte Wohnungen, sondern auch Leerstände. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, der Stadt ungenutzten Wohnraum unter der Telefonnummer 0821/324-64830 oder via E-Mail an leerstand@augsburg.de zu melden. Aus Sicht des Sozialreferats scheinen leer stehende Wohnungen jedoch kein verbreitetes Problem zu sein. Bei einer Überprüfung der gemeldeten Fälle stellten sich oft Renovierungen, die Suche nach neuen Mietern oder ein Verkauf der Wohnung als Grund für den Leerstand heraus, sagte Schenkelberg vor Kurzem.

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