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Augsburg: Ärger in der Maxstraße: Wie geht die Polizei mit Handyfilmern um?

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Ärger in der Maxstraße: Wie geht die Polizei mit Handyfilmern um?

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    Die Polizei musste am Wochenende in der Augsburger Maxstraße mehrfach eingreifen. Passanten filmten das Geschehen.
    Die Polizei musste am Wochenende in der Augsburger Maxstraße mehrfach eingreifen. Passanten filmten das Geschehen. Foto: Michael Hörmann

    Als die Situation vor dem Café Corso in der Maximilianstraße Ende Mai eskalierte, wurden danach Aufnahmen des Polizeieinsatzes im Internet verbreitet. Auch am vergangenen Samstag filmten Umstehende mit ihren Smartphones einen Einsatz in der Maxstraße mit. Die Polizei muss das Verhalten in den meisten Fällen hinnehmen. Aber es gibt auch Ausnahmen.

    Unter bestimmten Umständen darf die Polizei gefilmt werden

    Ein Video vom Wochenende wurde im sozialen Netzwerk Instagram gepostet. „Was soll das bitte, das ist ein Mädchen?“, hört man eine erregte Frauenstimme rufen. Ihre nächsten Worte: „Er soll weitermachen, er soll sie weiter anfassen.“ Die empörte Frauenstimme, die in dem Video zu vernehmen ist, meint einen Polizisten. Dieser verfrachtet offenbar gerade eine junge Frau in ein Polizeiauto.

    Momentaufnahme am Sonntagfrüh um 2.10 Uhr: Dicht gedrängt stehen Partygänger am Herkulesbrunnen. Kurz zuvor war hier ein Polizeieinsatz.
    Momentaufnahme am Sonntagfrüh um 2.10 Uhr: Dicht gedrängt stehen Partygänger am Herkulesbrunnen. Kurz zuvor war hier ein Polizeieinsatz. Foto: Hörmann

    Wie berichtet, wurde die Polizei in der Nacht zu mehreren Schlägereien gerufen. Bei einer davon ging es um eine 23-jährige Frau, die laut Polizeiangaben eine gleichaltrige Augsburgerin attackiert haben soll. Die Polizei nahm sie vorübergehend mit in den Polizeiarrest. Außenstehende filmten den Vorgang.

    Das an sich ist nicht verboten, sofern polizeiliche Maßnahmen nicht gestört werden. „Das Filmen und Fotografieren im öffentlichen Raum ist grundsätzlich zulässig“, berichtet Polizeisprecher Roland Wengert. Wenn es sich um eine Übersichtsaufnahme einer Situation, egal ob im Video oder im Bild handelt, sei dagegen nichts einzuwenden. Die Aufnahmen, die verbreitet würden, müssten zudem unter die Rubrik „Dokumentation des Zeitgeschehens“ fallen. An dieser Stelle sei es allerdings nicht immer einfach, eine klare Grenze zu ziehen. „Aufnahmen, wie jene vom Polizeieinsatz in der Maxstraße, halten die Kollegen aus“, sagt Wengert.

    Beamte in Augsburg können Handys beschlagnahmen

    Würde ein Bürger jedoch eine Fußstreife der Polizei filmen und dies verbreiten, wäre die Situation eine andere – und unter Umständen strafbar. Ganz klar untersagt seien herausgelöste Porträtaufnahmen, auf denen nur ein einzelner Beamter zu erkennen sei. Diese dürfen zumindest nicht veröffentlicht werden. Der Filmer müsste dafür theoretisch um Erlaubnis bitten. In dem Fall gehe es um das Recht am eigenen Bild.

    Manchmal können private Smartphone-Aufnahmen der Polizei sogar nutzen. „Jeder, der filmt oder fotografiert, muss sich bewusst sein, dass seine Aufnahmen uns auch als Beweismittel dienen können“, erklärt der Polizeisprecher. Unter Umständen könnte ein Handy deshalb noch vor Ort beschlagnahmt werden. „Aber so etwas ist die Ausnahme.“

    Solche Maßnahmen würden bei einem schweren Delikt angewandt, wenn die Polizei selbst über keine Aufnahmen verfüge. „Auch das war ein Aspekt, die Bodycams einzuführen, damit wir über eigenes Bildmaterial verfügen.“ Bodycams sind kleinere Kameras, die von den Beamten an der Uniform getragen werden.

    Die Beamten müssen heutzutage davon ausgehen, bei Einsätzen gefilmt zu werden. Schon in der Ausbildung werden die angehenden Polizisten auf dieses Thema sensibilisiert. Die Einsatzkräfte müssen mit dem Bewusstsein, ständig aufgenommen werden zu können, umgehen. Inzwischen würden schon bei anfänglich harmlosen Kontrollen, etwa aufgrund einer Beleidigung oder Körperverletzung, sofort die Smartphones gezückt.

    Macht die Corona-Krise die Menschen in Augsburg aggressiver?

    Das stellt der Chef der Polizeiinspektion Mitte, Andreas Schaumaier, fest. Dabei filmten Umstehende oftmals erst ab dem Zeitpunkt, ab dem die Polizei eine Maßnahme durchsetzen muss. „Es ist problematisch, dass die Videos meist nur eine Sequenz zeigen, aber nicht die gesamte Situation widerspiegeln“, meint Polizeisprecher Roland Wengert. Dass die Aggressivität in der Maximilianstraße generell zugenommen haben soll, bestätigt die Polizei im Übrigen nicht.

    Vor Corona hätten ähnliche Polizeieinsätze häufig in oder an den Lokalen stattgefunden. Bars und Clubs sind momentan jedoch geschlossen. „Jetzt spielen sich die Einsätze mehr in der Öffentlichkeit ab“, so der Sprecher. „Deshalb nehmen sie deutlich mehr Menschen wahr.“ Mehr Menschen, die ihre Handys zücken können.

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