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Augsburg: Ab jetzt gelten die Abstellzonen für E-Scooter in der Innenstadt

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Ab jetzt gelten die Abstellzonen für E-Scooter in der Innenstadt

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    Die Stadt möchte das Abstellen von Elektro-Stehrollern in der Innenstadt besser steuern. Nun ist ein Konzept in Kraft getreten.
    Die Stadt möchte das Abstellen von Elektro-Stehrollern in der Innenstadt besser steuern. Nun ist ein Konzept in Kraft getreten. Foto: Silvio Wyszengrad

    Nach längeren Vorgesprächen zwischen der Stadt und den den drei in Augsburg präsenten E-Scooter-Verleihfirmen gilt nun ein Abstellkonzept. Im Innenstadtbereich das Abstellen und Ausleihen jetzt nur noch an 29 Flächen zwischen St. Ulrich und Georgsviertel bzw. zwischen Hauptbahnhof und Oberem Graben möglich. Die Punkte liegen 150 bis 300 Meter voneinander entfernt. Das "wilde" Abstellen der Stehroller auf Gehwegen sorgt seit 2019, als die Gefährte aufkamen, immer wieder für Behinderungen für den Fußverkehr. Mehrere Vorstöße waren in der Vergangenheit ohne Erfolg geblieben. Um Platz zu schaffen, fallen 23 Stellplätze für Autos am Straßenrand weg.

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