In diesem Prozess in Augsburg geht es um ein Foto aus dem Internet. Darauf ist zu sehen: ein nackter Bub, etwa zwei bis drei Jahre alt. In der Hand hält er eine Kneifzange nahe an sein Geschlechtsteil. Dazu der Text: "Der kommt erst mal weg. Dann gibt es später kein Problem mehr." Ist dieses Bild eine verbotene kinderpornografische Darstellung, also ein Verbrechenstatbestand? Oder eine Karikatur, die man, je nach Geschmack, "lustig" finden kann? Im Fall eins droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, im anderen Fall gäbe es einen Freispruch. Auf der Anklagebank sitzt – was bei derartigen Verfahren völlig unüblich ist – ein 80 Jahre altes Ehepaar, das, weil es dieses Foto für ein "Spaßbild" hielt, unversehens in die Mühlen der Justiz geraten ist.
Augsburg