Ein 53 Jahre alter Mann hatte 1420 digitale Inhalte mit verbotener Kinder- und Jugendpornografie auf verschiedenen Festplatten gespeichert, als sein Fall 2021 zu einem Fall für die Polizei wurde. Jetzt verurteilte ein Jugendschöffengericht des Augsburger Amtsgerichts den Mann zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Das Gericht sah in einer Bewährungsauflage mehr Sinn, als den einstigen Augsburger für mehr als zwei Jahre hinter Gitter zu stecken.
Augsburg