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Augsburg: 22-Jähriger muss nach Schlägerei am Augsburger Königsplatz ins Gefängnis

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22-Jähriger muss nach Schlägerei am Augsburger Königsplatz ins Gefängnis

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    Nach einer Gewalttat am Königsplatz wurde nun ein 22-Jähriger verurteilt.
    Nach einer Gewalttat am Königsplatz wurde nun ein 22-Jähriger verurteilt. Foto: Silvio Wyszengrad (Archivbild)

    Im Verfahren um eine Gewalttat am Augsburger Königsplatz erinnerte Rechtsanwalt Florian Engert an jene andere Auseinandersetzung, bei der 2019 ein Mensch durch einen einzigen Schlag getötet worden war. Mit Blick darauf hätten alle Beteiligten an der anderen Auseinandersetzung ein Riesenglück gehabt. Auch jetzt ging es bei Gericht um eine Gewalttat am Kö, an der im März 2019 acht Personen beteiligt waren. Einer der Täter, ein heute 22-Jähriger, wurde vom Augsburger Amtsgericht zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten Gefängnis verurteilt. Er hatte einen 45-Jährigen erheblich verletzt, ihm unter anderem vier Zähne ausgetreten und die Nase gebrochen.

    Es war am Donnerstag, 28. März 2019: Der 45-Jährige saß am Königsplatz und war mit seinem Handy beschäftigt. Gegen 18.15 Uhr, so der Techniker vor dem Schöffengericht (Vorsitzende Richterin Ute Bernhard), habe er in der Nähe einen Tumult wahrgenommen. Zwischen einer fünfköpfigen Gruppe und anderen Männern entwickelte sich eine Rangelei - es ging um eine Frau. Er, der Zeuge, habe schlichten wollen. Da seien plötzlich zwei oder drei Unbekannte auf ihn losgegangen, hätten ihn zu Boden gestoßen, ihn geschlagen.

    Prügelei am Augsburger Königsplatz: Opfer verlor Bewusstsein

    Sein Bewusstsein habe ausgesetzt, die Erinnerung, was ihm zugestoßen ist, sei bis heute nicht wieder da. Auf einer Aufnahme der Videoüberwachungsanlage am Kö ist laut Anklageschrift unzweifelhaft zu erkennen, wie der Angeklagte mehrmals mit seinem Fuß auf den am Boden liegenden Geschädigten eingetreten hat, auch gegen den Kopf. Nicht nur er, aber insbesondere er. Neben dem 45-Jährigen waren auch zwei weitere Passanten am Königsplatz angegriffen und verletzt worden.

    Auch in diesem Fall haben Aufnahmen der Videoüberwachung am Königsplatz weitergeholfen.
    Auch in diesem Fall haben Aufnahmen der Videoüberwachung am Königsplatz weitergeholfen. Foto: Ulrich Wagner

    War zunächst geplant, in einem Zug gleich über vier Täter der Schlägerei zu urteilen, musste zunächst das Verfahren gegen zwei Beteiligte aus Syrien abgetrennt werden, weil diese derzeit nicht greifbar seien. Das Verfahren gegen einen weiteren Angeklagten, der zunächst mit auf der Anklagebank saß, wurde aktuell ebenfalls abgetrennt. Denn anders als der nun verurteilte 22-Jährige wollte der 24-jährige Syrer kein Geständnis ablegen. Deswegen wird aufgrund der ihm zur Last gelegten Taten eine Beweisaufnahme mit Zeugen erforderlich. Das Verfahren soll im kommenden Frühjahr stattfinden.

    Mit den Drogen begannen die Probleme

    Der 22-jährige Angeklagte gab über seine Verteidigerin Alexandra Gutmeyr eine Erklärung ab, wonach er die Fußtritte gegen den Kopf des Geschädigten gestand. Für die Verletzungen bat er das Opfer um Verzeihung. Der Angeklagte berichtete dem Gericht von seinem Lebensweg aus Algerien nach Italien, wo er die Schule besucht und eine Berufsausbildung zum Kfz-Mechaniker begonnen habe. Als Cannabis und Marihuana in seinem Leben an Bedeutung gewannen, sei es zu Problemen gekommen. Nach einem Hausarrest in Italien habe er beschlossen, nach Deutschland zu gehen, so der Angeklagte.

    Auch hier bestimmte zunächst Marihuana, dann zunehmend Alkohol seinen Alltag. Er habe nicht für seinen Lebensunterhalt und den Drogenkonsum arbeiten müssen, so der Mann, da er von Tätigkeiten in Italien über rund 18.000 Euro Ersparnisse verfüge und Kindergeld ausbezahlt bekommen habe.

    So litt das Opfer nach der Gewaltattacke am Kö

    In seinen Plädoyer sagte Staatsanwalt Michael Rauh, die Schuld des Angeklagten wiege aufgrund der Schwere der Verletzungen und des anlasslosen Angriffs auf den Geschädigten schwer. Rauh forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Florian Engert, Nebenklägervertreter des 45-jährigen Opfers, verwies auf die schwerwiegenden Folgen für seinen Mandanten.

    Der habe über ein Jahr lang an seinen Verletzungen gelitten, seine vier neuen Schneidezähne erst drei Wochen vor der Gerichtsverhandlung erhalten. Die Rechnung dafür zu bezahlen falle ihm schwer, da er durch seine Verletzungen eine bereits vereinbarte neue Beschäftigung nicht habe antreten können und seit über einem Jahr arbeitslos sei.

    Verteidigerin Gutmeyr hob das Geständnis ihres Mandanten hervor, das mehreren Zeugen eine Aussage vor Gericht erspart habe. Sie sah eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten als angemessen an. Das Schöffengericht verhängte schließlich eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten. Richterin Bernhard rügte den grundlosen Angriff und die massive Gewalt gegen einen bereits am Boden Liegenden. Mit seinem Tun habe der Angeklagte das Sicherheitsempfinden vieler Augsburger beeinträchtigt. Anschließend ging es für den Mann zurück ins Gefängnis nach Gablingen, wo er zuvor eine frühere Jugendstrafe abgesessen hatte und seit Mitte Oktober in Untersuchungshaft saß. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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