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Augsburg: Wollte ein Islamist eine Augsburger Richterin ermorden?

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Wollte ein Islamist eine Augsburger Richterin ermorden?

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    Ein Wachtmeister mit Pistole im Augsburger Strafjustizzentrum: Ein Angeklagter soll während eines Prozesses versucht haben, eine Waffe zu erbeuten, um damit die Richterin und andere Prozessbeteiligte zu töten.
    Ein Wachtmeister mit Pistole im Augsburger Strafjustizzentrum: Ein Angeklagter soll während eines Prozesses versucht haben, eine Waffe zu erbeuten, um damit die Richterin und andere Prozessbeteiligte zu töten.

    Normalerweise verkündet die Vorsitzende Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser die Urteile, die das Augsburger Schwurgericht fällt. In diesem Fall aber wird sie eine andere Rolle haben. Als Zeugin und Betroffene. Denn ein 26-jähriger mutmaßlicher Islamist soll versucht haben, die Augsburger Richterin und weitere Prozessbeteiligte während einer Gerichtsverhandlung zu töten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann aus Syrien sechsfachen Mordversuch vor. Im September soll er sich deshalb vor dem Landgericht in Augsburg verantworten.

    Der heute 26-jährige Syrer kam im Jahr 2015 nach Deutschland. Er wurde in einer Asylunterkunft in Hurlach im Kreis Landsberg untergebracht. In dem Heim attackierte er im November 2016 einen ebenfalls aus Syrien stammenden Mitbewohner und versuchte, sein Opfer mit einem Messer zu enthaupten. Der Angegriffene wehrte sich aber und überlebte einen Stich in den Hals. Für diese Bluttat wurde der 26-Jährige im Juli 2017 vor dem Augsburger Landgericht zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren und neun Monaten verurteilt.

    Der Angeklagte verriet seine Absichten in einem Brief

    Bei der Urteilsverkündung rastete der Angeklagte aus. Er spuckte auf die Richterbank, warf einen Schuh in Richtung von Staatsanwalt Michael Nißl und versuchte, im Gerangel einem Polizeibeamten die Pistole zu entreißen. Mehrere Justizwachtmeister und Polizisten mussten den tobenden Mann bändigen und mit Handschellen fesseln. Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser musste trotzdem noch mehrfach ihre Ausführungen zum Urteil unterbrechen, weil der Mann so laut herum schrie.

    Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt davon, dass der tobende Angeklagte sich die Pistole eines Polizisten greifen wollte, um damit die fünf Richter der Schwurgerichtskammer und den Staatsanwalt zu erschießen. Ein wichtiger Beweis dafür ist nach Informationen unserer Redaktion ein Brief an Vertraute, den er danach aus dem Gefängnis heraus geschrieben hat. Darin schreibt er, dass er die „Hure“ von Richterin und die anderen Richter erschossen hätte, wenn er an die Waffe gekommen wäre.

    Die Ermittler sehen zumindest eine Nähe zu radikalen Islamisten

    Die Staatsschutz-Ermittler der Polizei hatten schon bei der Bluttat in dem Hurlacher Asylheim den Verdacht, dass der Syrer von islamistischen Motiven geleitet worden ist. Er soll Zeugen zufolge „Allahu Akbar“ (arabisch für: Gott ist groß) gerufen haben, als er auf sein Opfer einstach. Bei dem Opfer handelte es sich um einen 38-jährigen Syrer, der der religiösen Minderheit der Drusen angehört. Am Abend vor der Bluttat soll es einen Streit gegeben haben. Der 26-Jährige soll seinem späteren Opfer vorgeworfen haben, den islamischen Propheten Mohammed beleidigt zu haben. Laut Opfer schrie der Angeklagte während der Tat: „Ich werde dich töten, dich enthaupten, du Schwein, du Druside.“

    Staatsanwalt Michael Nißl äußerte bereits damals den Verdacht, dass der Täter zumindest eine Nähe zu radikalen Islamisten haben könnte. Als Indiz wertete der Ankläger Videoaufnahmen, die man bei ihm fand. Er ließ aber über seinen Verteidiger erklären, es handle sich nur um ein „Spaßvideo.“ Er hatte die Bluttat an seinem Landsmann in dem Prozess zwar eingeräumt, zum Motiv aber geschwiegen.

    Er floh im August 2015 wegen des Bürgerkriegs aus Syrien

    Der 26-jährige Angeklagte floh eigenen Angaben zufolge im August 2015 wegen des Bürgerkriegs aus Syrien. Sein Vater sei Architekt gewesen und bei einem Verkehrsunfall gestorben, seine Mutter sei Lehrerin. Er habe studieren wollen, dann aber sei der Bürgerkrieg ausgebrochen. Der Mann gibt an, er habe eigentlich nach Irland reisen wollen. Aber am Flughafen Stuttgart endete seine Reise, weil bei einer Kontrolle auffiel, dass sein Ausweis gefälscht war. Das Dokument hatte ihn als Italiener ausgewiesen. So landete er schließlich in dem Hurlacher Heim.

    Der Prozess wegen des nun angeklagten Mordversuchs an der Richterin und ihren Kollegen soll im September stattfinden. Der Angeklagte wird von Rechtsanwalt Walter Rubach verteidigt, das Gericht hat bisher vier Verhandlungstage für den Fall eingeplant. Sollte der 26-Jährige deshalb verurteilt werden, dann müsste aus der ersten Strafe von zwölfeinhalb Jahren und der neuen Strafe wohl eine sogenannte Gesamtstrafe gebildet werden. Das maximal mögliche Strafmaß wäre bei diesen Vorwürfen dann eine lebenslange Haftstrafe.

    Lesen Sie dazu auch: Verfassungsschutzbericht: Wie radikal ist Augsburg? (Plus+)

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