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Wohnrecht nur mit Urkunde

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Wohnrecht nur mit Urkunde

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    Altstadtrat Hans Rost (v.l.), Archivar Robert Gerald und Stellvertreter Martin Eberle amüsieren sich über 150 Jahre alte Gemeindeprotokolle. Foto: Helga Eberle
    Altstadtrat Hans Rost (v.l.), Archivar Robert Gerald und Stellvertreter Martin Eberle amüsieren sich über 150 Jahre alte Gemeindeprotokolle. Foto: Helga Eberle Foto: Helga Eberle

    Die Mitglieder des Gögginger Geschichtskreises begutachteten bei ihrem vergangenen Treffen Originaldokumente. Die Heimaturkunde bekamen die "einfachen" Bürger, sie mussten laut Urkunde im Jahr 1909 sechzig Mark dafür bezahlen. Eine Bürgerrechtsurkunde bekamen Kaufleute. Sie berechtigte zum Wohnen und beinhaltete auch das Anrecht auf eine Grabstätte in Göggingen. Das Dokument kostete 85 Mark.

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