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Augsburg: Wie viel Alkohol wird beim Christkindlesmarkt in Augsburg erlaubt sein?

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Wie viel Alkohol wird beim Christkindlesmarkt in Augsburg erlaubt sein?

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    Der Augsburger Christkindlesmarkt soll auch dieses Jahr stattfinden. Allerdings gibt es Auflagen, die unter anderem die Glühweinstände betreffen.
    Der Augsburger Christkindlesmarkt soll auch dieses Jahr stattfinden. Allerdings gibt es Auflagen, die unter anderem die Glühweinstände betreffen. Foto: Silvio Wyszengrad

    Wenn nichts dazwischenkommt, wird der Augsburger Christkindlesmarkt in zwei Monaten eröffnet. Auftakt ist am 23. November. Wegen der Corona-Pandemie gibt es Änderungen. Glühweinstände stehen nicht mehr auf dem Rathausplatz, sie sind an anderen Plätzen in der Innenstadt. Ministerpräsident Markus Söder fordert bereits strenge Regelungen zum Infektionsschutz, auch was den Ausschank von Alkohol betrifft. Die Stadt Augsburg reagiert auf Söders Aussage.

    Söder hat sich vor Kurzem inhaltlich zu den Weihnachtsmärkten positioniert: "Für die Weihnachtsmärkte muss man sich kluge Konzepte überlegen. Man kann beispielsweise Laufwege mit Eingang und Ausgang definieren, man muss mit Maskenpflicht operieren, und man wird den Alkoholkonsum stark reduzieren müssen." Dann könne er sich Christkindlesmärkte vorstellen, so Söder, die allerdings anders sein werden als die früheren. Sie seien nur dann möglich, wenn es das regionale Infektionsgeschehen zulasse.

    Christkindlesmarkt in Augsburg: Wird ein Schwipsi ausgeschenkt?

    Konkreter wurde Söder bislang nicht. Wie also der Alkoholkonsum stark reduziert werden könnte, ist offen. Für den Augsburger Christkindlesmarkt stellt sich insofern die Frage, ob höherprozentige Getränke wie ein "Schwipsi" oder die "Heiße Wolke" ausgeschenkt werden dürften.

    Der Augsburger Wirtschaftsreferent Wolfgang Hübschle sagt auf Anfrage, dass bei dieser Fragestellung noch keine Entscheidung getroffen sei. Die Stadt sei allerdings im Austausch mit den Betreibern von Glühweinständen. Zu Söders Worten sagt Hübschle: "Der Ministerpräsident hat völlig recht: Alkoholkonsum führt zu unerwünschten Verhaltensänderungen, welche die Ausbreitung von Corona begünstigen, insbesondere bei großen Menschenmengen." Im Dialog mit den Betreibern der Glühweinstände wollte man jetzt die Konzepte verfeinern. Zudem werde man die Rechtslage prüfen, in welcher Form während des Christkindlesmarktes nachjustiert werden könne, sollten Probleme auftauchen.

    Die Stadt habe weit vor den aktuellen Aussagen von Söder auf die Corona-Pandemie reagiert, ergänzt der Wirtschaftsreferent: "Um den Gesundheitsschutz zu gewährleisten, setzen wir hier mit einer Reihe von Maßnahmen an. Hierzu gehört auch, dass es keinen Glühweinausschank auf dem Rathausplatz geben wird." Weil Besucherfrequenz und Verweildauer vor dem Rathaus am höchsten sind, würden alle zehn Glühweinstände in der Innenstadt verteilt. Dazu gehören unter anderem der Elias-Holl-Platz und der Königsplatz.

    Der Ausschank von Glühwein wird in Augsburg geregelt

    Wie es weiter heißt, wird derzeit an der praktischen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben gearbeitet. Hübschle erläutert: "Der Ausschank an den Glühweinständen erfolgt in Anlehnung an die Regeln der Gastronomie." Nach derzeitigem Stand würde dies bedeuten, dass es einen kontrollierten Zugang zum Stand gibt. Auch müssten in diesem Fall Kontaktdaten aufgenommen werden.

    Im jetzigen Konzept für den Christkindlesmarkt am Rathausplatz sind keine eigenen Laufwege mit Eingang und Ausgang vorgesehen. Bei der Stadt gehe man auch davon aus, dass die Besucherfrequenz in diesem Jahr niedriger sein werde als in Vorjahren. Es dürften auch deutlich weniger Touristen nach Augsburg kommen. Da auch das Rahmenprogramm abgespeckt werde, sei zudem nicht mit Menschenmassen an einem bestimmten Zeitpunkt zu rechnen. Wie berichtet, fällt das beliebte Engelesspiel in diesem Jahr ersatzlos aus.

    Nach jetziger Planung soll mit dem Aufbau der Stände Anfang November begonnen werden. Eine 100-prozentige Sicherheit, dass der Christkindlesmarkt auch tatsächlich stattfinden wird, gebe es nicht, sagt Hübschle: "Die Augsburger Gesundheitsbehörde kann den Christkindlesmarkt genehmigen, wenn durch entsprechende Infektionsschutzmaßnahmen Gesundheitsgefahren minimiert werden. Eine Absage kann auch jetzt nicht ausgeschlossen werden, wenn sich das Infektionsgeschehen negativ entwickeln sollte." Soweit der Gesundheitsschutz gewahrt werde, wolle man einen Christkindlesmarkt in modifizierter Form ermöglichen.

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