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Augsburg: Wie der Corona-Lockdown die Augsburger Justiz ausbremst

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Wie der Corona-Lockdown die Augsburger Justiz ausbremst

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    Einige Prozesse werden wegen des erneuten Lockdowns nun wohl verschoben oder anderweitig erledigt.
    Einige Prozesse werden wegen des erneuten Lockdowns nun wohl verschoben oder anderweitig erledigt. Foto: A. Kaya (Symbol)

    Der erneute Corona-Lockdown hat auch Auswirkung auf das Prozessgeschehen bei der Justiz. Wo möglich, werden bereits angesetzte Verfahren verschoben oder auf anderweitige Art erledigt. Obwohl innerhalb des Strafjustizzentrums Maskenzwang gilt, teils auch während der Prozesse in den Sitzungssälen, soll die Zahl der Besucher und Beteiligten so gering wie möglich gehalten werden.

    So wurde am Freitag die Verhandlung gegen einen Bodybuilder, der in der Augsburger Fitnessszene mit Dopingmitteln handelte, kurzfristig abgesetzt. Die für derartige Delikte zuständige Schwerpunktstaatsanwaltschaft beim Landgericht München I hatte die Anklage in ein schriftliches Strafbefehlsverfahren umgewandelt. Die für das Verfahren zuständige Richterin Alena Weidemann erließ auf dem Büroweg das schriftliche Urteil, das eine Bewährungsstrafe von einem Jahr, eine Geldauflage von 1500 Euro und ein regelmäßiges Drogenscreening vorsieht.

    Augsburgs Gerichte sind von Corona stark beeinträchtigt

    Der 36-jährige Bodybuilder kann mit seiner Verteidigerin Isabel Kratzer-Ceylan aber noch Einspruch einlegen. Ihm wurde unerlaubtes Handeltreiben mit Dopingmitteln wie Anabolika und Steroiden sowie mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln vorgeworfen. In einem weiteren Verfahren verurteilte die Richterin einen 40 Jahre alten Fitnesssportler (Verteidiger: Ralf Schönauer) wegen eines Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz zu einer Geldstrafe von 450 Euro (90 Tagessätze zu je 5 Euro). Er hatte in seiner Wohnung eine größere Menge von Mitteln zum Muskelaufbau aufbewahrt.

    Alle Neuigkeiten zum Coronavirus in Augsburg lesen Sie in unserem News-Blog.

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