Während der ersten Corona-Welle im Frühjahr existierte für Mieter eine spezielle gesetzliche Regelung: Sie standen damals für drei Monate unter besonderem Kündigungsschutz, wenn sie aufgrund der Corona-Krise ihre Miete nicht zahlen konnten. Eine vergleichbare Gesetzeslage gibt es derzeit nicht, die Regelung ist ausgelaufen. Es habe sich gezeigt, "dass sich Mieter und Vermieter in sehr vielen Fällen auf privater Basis einigen konnten", heißt es auf der Homepage der Bundesregierung. Stimmt das für Augsburg?
Augsburg