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Prozess: War nächtlicher Sex am Hettenbachufer Vergewaltigung?

Prozess

War nächtlicher Sex am Hettenbachufer Vergewaltigung?

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    Ein Mann soll eine Frau in Augsburg in einem Park vergewaltigt haben.
    Ein Mann soll eine Frau in Augsburg in einem Park vergewaltigt haben. Foto: Alexander Kaya (Symbol)

    Der Angeklagte behauptet, sie habe auf heftigen Sex mit Haareziehen und Schlägen gestanden, auch in der Tatnacht. Die 44-jährige Frau hingegen hat gegen ihren Ex-Partner Anzeige wegen Vergewaltigung und Körperverletzung erstattet. Vor dem Augsburger Landgericht hat jetzt das Verfahren um die Tat vom Juni 2019 im nächtlichen Augsburger Hettenbachpark begonnen. Vieles ist wie so oft bei solchen Fällen, wenn Aussage gegen Aussage steht, wenn es um die Frage geht, inwieweit die Frau ihr Einvernehmen zum Tun des Mannes signalisiert hat. Etwas ist diesmal jedoch anders: Es gibt Beobachter.

    Mitten in der Nacht wurde ein Anwohner-Ehepaar auf das Tun vor seiner Wohnung aufmerksam. Zwar, berichtet das mutmaßliche Opfer, sei wegen des Rauschens des Hettenbachs kaum etwas zu hören gewesen, dennoch habe sie verstanden, dass der Beobachter auf dem Balkon die Polizei rufen wolle, wenn sie und er mit dem Sex im dunklen Park nicht aufhörten. Zwar hätten sich die beiden noch hinter einen Busch begeben, um dort weiterzumachen, aber bald habe der Ex-Partner von ihr abgelassen und von ihr gefordert, ihn nach Hause zu fahren. Auch das hat die Geschädigte getan, in der Hoffnung, ihre Situation dadurch zu verbessern.

    Prozess in Augsurg: Es ergibt sich das Bild einer von Eifersucht beeinflussten Beziehung

    Vor dem Schöffengericht zeigte sich das Bild einer von Eifersucht beeinflussten Beziehung zweier türkischstämmiger Ex-Partner. Der angeklagte Händler, 48, der in einem Lokal in Oberhausen mitgearbeitet hat, hatte die 44-jährige Verkäuferin ein Jahr zuvor kennengelernt. Für beide, die selbst bereits Kinder aus anderen Beziehungen haben, schien es endlich die große Liebe zu sein. Dann bemerkte sie nach eigenen Angaben, dass sie nicht die einzige Frau im Leben des Angeklagten ist. Er bestätigte dem Gericht, dass er wieder eine gute Harmonie mit seiner vormaligen Lebensgefährtin hatte. Nach seiner Vorstellung hätten beide Frauen mit allen Kindern bei ihm wohnen sollen. Die enttäuschte Frau beendete die Beziehung. Aber sie folgte Monate später seiner Aufforderung, zu einer Aussprache in das Lokal in

    Nach Mitternacht dort angekommen bezog sie in Abständen Ohrfeigen – „Salven“ bezeichnete Richter Roland Christiani dies bei der Befragung der Frau, die von Opferanwältin Marion Zech vertreten wird. Stets auf dieselbe Stelle an der linken Wange habe er geschlagen, sodass sie für längere Zeit ein blaues Auge und ein geschwollenes Gesicht gehabt habe. Während die Frau von „ständigen“ Schlägen sprach, wollte der Angeklagte nur vier Mal zugeschlagen haben, nicht einmal mit der Faust – als Strafe dafür, dass die 44-Jährige versucht habe, mit seiner Lebensgefährtin zu sprechen. Den Vorwurf der Vergewaltigung bestritt der Angeklagte, nicht jedoch, dass man in dieser Nacht Sex miteinander hatte. Nachdem der letzte Gast nach Hause geschickt worden war und man gemeinsam aufgeräumt hatte, gingen beide miteinander in den Hettenbachpark.

    Der Angeklagte soll die Frau an Haaren und Arm gepackt haben

    Dort soll der Angeklagte mit heruntergelassener Hose auf einer Bank sitzend die Frau an Haaren und Arm gepackt und auf seinen Schoß gezogen haben. Dabei drang er das erste Mal in sie ein. Die Frau beteuerte, sie habe mehrfach bekundet, das nicht zu wollen. Am Ende habe sie ihn aber gewähren lassen, weil sie größere Gewaltausbrüche fürchtete. Deswegen habe sie sich auch nicht heftiger gewehrt. Sie habe gerne heftigen Sex gehabt, auch im Freien hatte der Angeklagte in seiner Stellungnahme gesagt. Bei der Frau hörte sich das anders an. Ja, einmal habe es Sex im Freien gegeben, als noch alles gut miteinander gewesen sei, sonst im Bett. Nach dem folgenden Intermezzo mit dem Anwohner auf dem Balkon habe er bald danach von der Frau abgelassen, schilderte es der Mann, auch weil es hell zu werden begann. Während er immer wieder auch Umarmungen und Küsse verteilt haben wollte, konnte die Frau dies nicht bestätigen. Sie habe sich geschämt und nur weg gewollt. So erklärte sie auch den Umstand, dass sie ihren alkoholisierten Peiniger letztlich nach Hause fuhr. Die Frau erklärte auch, dass sie bis zuletzt keine Polizei haben wollte. Zweimal war es nach der Tat zu Treffen für Aussprachen gekommen, bei denen sie aber nur geweint habe. Als sie sich bei ihrer Ärztin Schmerz- und Beruhigungstabletten verschreiben lassen habe, habe die Ärztin nur gefragt: „Wer war es?“

    Aber auch erst nach der zweiten Arztvisite etwa zwei Wochen nach der Tat sei sie bereit gewesen, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. „Ich bin seit dem Tag nicht mehr im Leben“, beschrieb die Frau vor Gericht ihren Zustand. Anfang Juli bekam der Angeklagte dann Besuch von der Polizei, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

    Aufhorchen ließ die Zuhörer im Gerichtssaal die Verlesung der Vorstrafenliste des Angeklagten. Dort steht eine uneidliche Falschaussage vor Gericht ebenso wie zwei Strafen wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Aber auch das mutmaßliche Opfer hat nach Darstellung der Rechtsanwälte des Angeklagten, Ralf Schönauer und Peter Zeitler, eine Vergangenheit. So wurde ein 20 Jahre zurückliegender Fall thematisiert, als die Frau ihren damaligen Lebensgefährten bezichtigt haben soll, er habe sie den Hochablass hinunterwerfen wollen. Das Verfahren wird fortgesetzt.

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