Die Tat, über die jetzt eine Strafkammer des Landgerichts zu urteilen hatte, sorgte im Sommer 2017 für Aufsehen. Ein Münchner Unternehmer, der nach Brasilien auswandern will, bietet auf einer Internetplattform seine Jagdwaffen zum Kauf an. Darunter ist eine Glock-Pistole, für die ein Interessent 400 Euro bietet. Doch der verabredete Übergabeort, ein Autobahnparkplatz an der A8 bei Adelzhausen, ist ein Hinterhalt. Als der 42-Jährige dort eintrifft, aus seinem Auto steigt, zielt ein 19-jährigen Mann mit einer Armbrust auf ihn, schießt, ohne zu treffen. Als beide Männer im Zweikampf am Boden liegen, kann der Münchner seine Pistole ziehen. Er schießt dem Täter in den Kopf.
Adelzhausen