Die Eltern wollen den Vorfall nicht auf sich beruhen lassen und notfalls Anzeige erstatten, damit die Nachforschungen nicht im Sande verlaufen. "Einer wird zur Rechenschaft gezogen", heißt es aus dem Umfeld der Familie. Sie wird dabei voraussichtlich den zivilrechtlichen Weg beschreiten müssen. Denn eine Straftat liegt nach Auskunft der Staatsanwaltschaft nicht vor.
Vertauschte Leichen