Ab Ende März bis Mitte April waren die Vorgaben der ersten Bayerischen Infektionschutzmaßnahmenverordnungen noch besonders streng: Die Menschen durften ihr Haus nur mit einem triftigen Grund verlassen, Versammlungen oder Veranstaltungen waren untersagt. Ordnungsdienst und Polizei kontrollierten die Einhaltung der Maßnahmen. Nicht jeder Bürger hielt sich daran. Aus mancher Ahndung wurde ein juristischer Streitfall. Jetzt beginnen die ersten Hauptverhandlungen am Augsburger Amtsgericht.
Augsburg