Startseite
Icon Pfeil nach unten
Augsburg
Icon Pfeil nach unten

Verkehr: So oft kommt es in Augsburg zu illegalen Rennen

Verkehr

So oft kommt es in Augsburg zu illegalen Rennen

    • |
    Mit über hundert Sachen durch die Stadt – auch in Augsburg kommt es hin und wieder zu solch illegalen Autorennen. Seit rund zwei Jahren dürfen Raser härter verurteilt werden, auch Autos werden hin und wieder beschlagnahmt. Das kam in Augsburg bereits einige Male vor.
    Mit über hundert Sachen durch die Stadt – auch in Augsburg kommt es hin und wieder zu solch illegalen Autorennen. Seit rund zwei Jahren dürfen Raser härter verurteilt werden, auch Autos werden hin und wieder beschlagnahmt. Das kam in Augsburg bereits einige Male vor. Foto: Frank Rumpenhorst, dpa (Symbolbild)

    Der 21-jährige Mercedes-Fahrer hatte Pech, so könnte man es sehen. Denn als der Mann vergangenen Freitag in der Nagahama-Allee sein Auto massiv beschleunigte, offenbar regelrecht raste, beobachtete ihn ein Beamter, der auf einem zivilen Polizeimotorrad saß. Dieses Motorrad wird von der Augsburger Verkehrspolizei noch nicht allzu lange genutzt. Seit April werde es eingesetzt, wie Alois Rager berichtet, der Chef der Verkehrsinspektion.

    Gut möglich aber, dass der 21-Jährige auch ohne dieses Motorrad jemandem aufgefallen wäre, wenn auch vielleicht nicht gleich einem Polizisten. Denn nach Auskunft der Polizei beschleunigte der Mann innerhalb kürzester Zeit von 30 Stundenkilometer auf deutlich mehr als 100 und soll dabei diverse Mal den Fahrstreifen gewechselt haben. Die

    20 Mal wurde in Augsburg wegen Autorennen ermittelt

    Illegale Autorennen sind erst seit Oktober 2017 überhaupt eine Straftat, vorher wurden vergleichbare Fälle oft nur als Ordnungswidrigkeiten verfolgt. Seither werden Organisation und die Teilnahme an illegalen Rennen als Straftat eingestuft. In Augsburg wurden seit Bestehens des Paragrafen nach Auskunft der Polizei 20 Mal wegen des Deliktes ermittelt, auf das theoretisch bis zu zehn Jahre Gefängnis stehen können – sofern beim Rennen jemand anderes zu Tode gefahren oder schwer verletzt wird. Dies war in

    In fünf Fällen hat die Augsburger Staatsanwaltschaft seit Oktober 2017 Strafbefehle beantragt, zwei weitere derartige Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Vor Gericht verhandelt wurde ein solches Rennen aus Augsburg bislang offenbar nur ein Mal, und zwar im Juli vergangenen Jahres. Damals ging es um ein Rennen, das sich drei Männer auf der B17 geliefert hatten. Pech in diesem Fall: Die Männer wurden damals, am 14. Oktober 2017, von Beamten in einem Zivilfahrzeug gefilmt. Einen Tag, nachdem das neue Gesetz überhaupt erst in Kraft getreten war.

    Eine "ausufernde" Raser-Szene gibt es laut Polizei in Augsburg nicht

    Einer der Beteiligten akzeptierte einen Strafbefehl, zwei weitere nicht, so landete die Angelegenheit vor dem Amtsgericht. Dort erhielten die zwei Angeklagten geringe Geldstrafen. Ein solches Rennen wie in Augsburg sei eigentlich nicht der Hintergrund des neuen Gesetzes, sagte Klaus Rödl damals, Verteidiger eines der beiden Angeklagten. Hintergrund des neuen Paragrafen waren Hochgeschwindigkeitsrennen, wie es etwa in Berlin 2016 am Kurfürstendamm eines gegeben hatte. Damals war ein 69-Jähriger aufgrund eines Unfalls infolge der Raserei zweier junger Männer gestorben. In Augsburg waren die Männer zwar teils zu schnell unterwegs, doch das Wort „Rennen“ könnte falsche Assoziationen wecken: Mal fuhren die Beteiligten nebeneinander auf zwei Spuren und beschleunigten, mal überholten sie sich. Es ging letztlich um drei kurze Szenen, nicht um Raserei über Kilometer hinweg.

    Das Radarfoto, herausgegeben zeigt ein weißes Pferd auf dem Schullendamm in Meppen, das von einer Koppel ausgebrochen war.
    Icon Galerie
    11 Bilder
    Vor 60 Jahren, am 15. Februar 1959, blitzten Polizisten in Deutschland erstmals mit mobilen Geräten. Seitdem halten sie auch kuriose Momente fest.

    Meistens gehe es in Augsburg nicht um klassische Rennen, sagt Polizist Rager, es gehe den Teilnehmern um kurze Beschleunigung, etwa an Ampeln. „Man gibt im normalen Verkehr kurz Gas und bremst dann wieder ab.“ Problematisch sei das Thema in Augsburg nicht. Eine „ausufernde Szene“, sagt Rager, gebe es hier sicher nicht.

    Wie viele Rennen bekommt die Polizei in Augsburg mit?

    Selten kommt es auch vor, dass im Rahmen von Ermittlungen hochgetunte Autos in Augsburg beschlagnahmt werden. Im Februar musste eine 20-jährige Frau kurz um ihren 3er-BMW bangen, indem sich ihr Freund mit einem anderen Autofahrer ein Ampelrennen geliefert haben soll. Die Polizei beschlagnahmte den Wagen, kurz darauf wurde er von der Staatsanwaltschaft wieder herausgegeben. Die drei Männer, die im Oktober 2017 ein illegales Rennen auf der B17 verursacht hatten, mussten einige Monate warten, dann bekamen auch sie die Wagen zurück. Als im April dieses Jahres ein 20-Jähriger sein Auto gegen eine Tram-Haltestelle auf der Lechhauser Straße fuhr, gingen die Ermittler zunächst von einem illegalen Rennen aus und beschlagnahmten das Unfallauto. Mittlerweile sind die Ermittler von diesem Verdacht abgerückt, der Fall wird nur noch als Ordnungswidrigkeit verfolgt, nicht mehr als Straftat.

    Es sind die einzigen drei Fälle in Augsburg, in denen Autos wegen des Verdachtes eines illegalen Rennens beschlagnahmt wurden. Manche Straßenrennen bekommt die Polizei wohl auch nicht mit. Anwohner in der Innenstadt berichteten gegenüber unserer Redaktion vor Monaten von nächtlichen Rasereien. Der Nachweis eines illegalen Rennens gelingt aber meist nur dann, wenn Polizisten das Geschehen direkt mitbekommen. Der 21-jährige Mercedes-Fahrer, der vergangenen Freitag gerast sein soll, muss auf sein Auto nicht verzichten. In dem Fall waren die mutmaßliche Tat und die Gefährdungslage für andere Menschen nach Erkenntnissen der Ermittler offenbar nicht gravierend genug für den Eingriff.

    Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden