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Augsburg: Vergewaltigungsverdacht: Besuchsregeln für Asylheim verschärft

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Vergewaltigungsverdacht: Besuchsregeln für Asylheim verschärft

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    Minderjährige dürfen ein Augsburger Asylheim nicht mehr ohne Erlaubnis ihrer Eltern besuchen.
    Minderjährige dürfen ein Augsburger Asylheim nicht mehr ohne Erlaubnis ihrer Eltern besuchen. Foto: Silvio Wyszengrad (Archiv)

    Als Reaktion auf die mutmaßliche Vergewaltigung eines 15-jährigen Mädchens im Asylheim in der Augsburger Proviantbachstraße sind dort die Besuchsregeln verschärft worden. Minderjährige dürfen sich inzwischen nicht mehr ohne Erlaubnis der Eltern in der Unterkunft aufhalten. Das habe man nach Bekanntwerden des Verdachts so entschieden, sagte Karl-Heinz Meyer, der Sprecher der Regierung von Schwaben, unserer Redaktion. Die Vergewaltigung der Schülerin soll sich im Juli abgespielt haben. Zwei Afghanen im Alter von 17 und 20 Jahren kamen damals in Untersuchungshaft. Als die Ermittler auf der Suche nach weiteren Verdächtigen im September reihenweise Bewohnern des Heimes DNA-Proben abnahmen, ging die Polizei mit dem Fall an die Öffentlichkeit.

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