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Verärgerte Pendler: Lob für die Bestrafung der Bahn

Verärgerte Pendler

Lob für die Bestrafung der Bahn

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    Berufsbedingte Fahrtkosten sind nach einem Urteil des Verfassungsgerichts ab dem ersten Kilometer absetzbar.
    Berufsbedingte Fahrtkosten sind nach einem Urteil des Verfassungsgerichts ab dem ersten Kilometer absetzbar. Foto: tmn

    Augsburg - Der Fahrgastverband Pro Bahn begrüßt, dass der Freistaat der Bahn nun Gelder wegen der Pannen beim Fugger-Express streichen möchte: "Das ist ein normales Geschäftsgebaren, wenn eine Leistung nicht erbracht wird", so Vorsitzender Winfried Karg.

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