Der Gutachter Pantelis Adorf, der im Vanessa-Prozess von seinen Pflichten entbunden worden ist, darf vorläufig keine Gerichtsgutachten mehr anfertigen. Das Justizministerium habe ihn gebeten, diese Nebentätigkeit vorerst ruhen zu lassen, bestätigte Ministeriumssprecher Wilfried Krames. Es werde geprüft, ob Adorf künftig überhaupt noch als Gutachter an Gerichten arbeiten darf.
Vanessa-Prozess