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Urteil in Karlsruhe: Augsburger Verein darf gegen Ausländer mobil machen

Urteil in Karlsruhe

Augsburger Verein darf gegen Ausländer mobil machen

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    Das Bundesverfassungsgericht fällte ein Grundsatzurteil.
    Das Bundesverfassungsgericht fällte ein Grundsatzurteil.

    Stimmungsmache gegen Ausländer ist nicht unbedingt Volksverhetzung. Dies geht aus einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss hervor, mit dem das Bundesverfassungsgericht drei Verurteilungen wegen Volksverhetzung aufgehoben hat.

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