Ein 63 Jahre alter Sexualstraftäter aus Augsburg muss nach Verbüßen seiner sechseinhalbjährigen Haftstrafe in Sicherungsverwahrung. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf nun die Revision. Das Ungewöhnliche an dem Fall: Der Mann hatte zuvor zweimal erfolgreich Rechtsmittel gegen Urteile des Augsburger Landgerichts eingelegt. Erst nach einem dritten Prozess sah der BGH keine formalen Fehler mehr in der Augsburger Rechtssprechung.
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