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Prozess: Unerfüllter Kinderwunsch führt vor Gericht

Prozess

Unerfüllter Kinderwunsch führt vor Gericht

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    In Deutschland ist eine „gespaltene Mutterschaft“ seit 1991 gesetzlich verboten. Das bedeutet, dass hier Frauen keine befruchtete Eizelle einer fremden Frau eingesetzt werden darf. <b>Foto: Maurizio Gambarini/dpa</b>
    In Deutschland ist eine „gespaltene Mutterschaft“ seit 1991 gesetzlich verboten. Das bedeutet, dass hier Frauen keine befruchtete Eizelle einer fremden Frau eingesetzt werden darf. <b>Foto: Maurizio Gambarini/dpa</b> Foto: Maurizio Gambarini/dpa

    Etwa jedes siebte Paar in Deutschland, so eine Untersuchung des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung, wünscht sich ein Kind. Doch wenn es nicht klappt, Frauen sich vergeblich mit Hormonen behandeln lassen, eine künstliche Befruchtung nicht den gewünschten Erfolg bringt, führt sie immer häufiger der Weg ins Ausland. In mehreren Staaten der EU – so in Tschechien, Großbritannien, Spanien – wird ihnen in Kliniken eine gespendete Eizelle eingesetzt, die mit dem Samen ihres Mannes befruchtet ist. Im Jahr 2014, dies ergab eine europaweit vorgenommene Befragung, haben sich mehr als 54000 Frauen so eine Eizelle einer fremden Frau einsetzen lassen. Tendenz steigend.

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