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Umbau Maximilianstraße: Augsburg: Bürgerbegehren ist nicht zulässig

Umbau Maximilianstraße

Augsburg: Bürgerbegehren ist nicht zulässig

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    Die Maxstraße in Augsburg ist immer Grundlage für Diskussionsstoff.
    Die Maxstraße in Augsburg ist immer Grundlage für Diskussionsstoff. Foto: Anne Wall

    Die Stadt Augsburg hält das Bürgerbegehren für einen schnellen Umbau der Maximilianstraße rechtlich für nicht zulässig. Das gab Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU) bekannt.

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