Umbau Maximilianstraße: Augsburg: Bürgerbegehren ist nicht zulässig
Umbau Maximilianstraße
Augsburg: Bürgerbegehren ist nicht zulässig
Die Stadt Augsburg hält das Bürgerbegehren für einen schnellen Umbau der Maximilianstraße rechtlich für nicht zulässig. Das gab Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU) am Dienstag bekannt. Von Stefan Krog
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Die Maxstraße in Augsburg ist immer Grundlage für Diskussionsstoff.Foto: Anne Wall
Die Stadt Augsburg hält das Bürgerbegehren für einen schnellen Umbau der Maximilianstraße rechtlich für nicht zulässig. Das gab Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU) bekannt.