Startseite
Icon Pfeil nach unten
Augsburg
Icon Pfeil nach unten

Augsburg: Über 13 Jahre Haft und Sicherungsverwahrung für Harry S.

Augsburg

Über 13 Jahre Haft und Sicherungsverwahrung für Harry S.

    • |
    Weil er sich an 21 Jungen vergangen hat, muss der ehemalige Augsburger Kinderarzt Harry S. (rechts) ange in Haft. Links sein  Verteidiger Ralf Schönauer.
    Weil er sich an 21 Jungen vergangen hat, muss der ehemalige Augsburger Kinderarzt Harry S. (rechts) ange in Haft. Links sein Verteidiger Ralf Schönauer. Foto: Bernhard Weizenegger

    Der Augsburger Kinderarzt Dr. Harry S., 41, muss für lange Zeit ins Gefängnis: Wegen des Missbrauchs von 21 Kindern ist der Mediziner vom Landgericht

    So nahm Harry S. das Urteil auf

    Der Angeklagte nahm das Urteil ohne äußere Regung auf. Er saß ruhig da, mit gefalteten Hände und hörte der Urteilsverkündung zu. An insgesamt 17 Verhandlungstagen hatte sich die Jugendkammer mit dem Fall beschäftigt. S., der viele Jahre am Augsburger Klinikum gearbeitet hat, hatte zum Prozessauftakt den Missbrauch gestanden. Über ein Jahrzehnt lang hatte Harry S. sich immer wieder an kleinen Jungen vergangen.

    Er passte die Kinder auf der Straße ab und lockte sie in Keller und Tiefgaragen. Außerdem organisierte er unter der Flagge des Roten Kreuzes mehrtägige Kinderausflüge. Er war als Chefarzt beim Roten Kreuz in Augsburg engagiert. Von den Ausflügen wusste man dort aber lange Zeit nichts. Zudem missbrauchte er die Kinder zweier enger Freundinnen. Teilweise soll er die Kinder auch mit Medikamenten betäubt haben, die er fast immer in einem Notfallkoffer bei sich hatte.

    News-Blog: Der Tag des Urteils live

    Staatswältin Maiko Hartmann hatte für Harry S. fast die Höchststrafe gefordert: 14 Jahre und sechs Monate. Das Gericht blieb in seinem Urteil nun etwas darunter - es wertete unter anderem das Geständnis des Angeklagten und Schmerzensgelder, die S. mehreren Opfern zahlte, positiv. Das müsse im Urteil berücksichtigt werden. Die Richter folgten der Staatsanwältin in ihrer Einschätzung, dass von S. eine so große Gefahr ausgeht, dass zusätzlich die Sicherungsverwahrung angeordnet werden muss. Das bedeutet, S. kommt auch nach der verbüßten Haftstrafe erst wieder frei, wenn Gutachter ihn nicht mehr für gefährlich halten. Richter Hoesch sagte, S. müsse im Gefängnis die nötigen Therapieangebote bekommen, um später wieder in Freiheit leben zu können. Es gehe der Kammer nicht um ein "lebenslanges Wegsperren".

    Die Verteidiger des Arztes, Ralf Schönauer und Moritz Bode, hatten eine Sicherungsverwahrung abgelehnt. Sie vertraten die Ansicht, dass eine Haftstrafe von maximal neun Jahren angemessen sei.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden