Es waren durchaus schwere Vorwürfe, denen sich drei Gastronomen ausgesetzt sahen. Sie sollten laut Anklage in den Jahren 2014 und 2015 insgesamt gut 40.000 Euro Trinkgelder ihrer Mitarbeiter für sich selbst oder die Firmen, die hinter ihren Restaurants stehen, behalten haben. Weit mehr als 1000 Fälle der „veruntreuenden Unterschlagung“ listete die Anklage auf, jeweils keine großen Beträge, die sich aber summierten.
Augsburg