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Augsburg: Tödliche Attacke am Kö: Welche Strafen drohen den Verdächtigen?

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Tödliche Attacke am Kö: Welche Strafen drohen den Verdächtigen?

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    Die Ermittlungen im Fall der Gewalttat vom Kö werden wohl Monate dauern.
    Die Ermittlungen im Fall der Gewalttat vom Kö werden wohl Monate dauern. Foto: Ulrich Wagner

    Die Ermittlungen nach dem tödlichen Angriff auf den 49-jährigen Mann am Königsplatz laufen. Es wird Monate dauern, bis es zu einem Prozess gegen die Tatverdächtigen kommen kann. Einiges kann man aber schon jetzt zum Verfahren und zum möglichen Strafmaß sagen. Sollte der 17-jährige mutmaßliche Haupttäter, der dem Opfer den tödlichen Schlag gegen den Kopf verpasst haben soll, verurteilt werden, so liegt die maximal mögliche Haftstrafe bei zehn Jahren.

    Tödliche Attacke am Königsplatz: Wie ist die Tat rechtlich zu bewerten?

    Zehn Jahre Gefängnis sind die absolute Obergrenze bei noch nicht volljährigen Straftätern, selbst bei einem Mord kann ein Gericht keine längere Haft verhängen. Man kann deshalb auch davon ausgehen, dass die Richter für den tödlichen Schlag gegen den 49-Jährigen nicht die Höchststrafe verhängen werden. Eine entscheidende Frage wird sein, wie das

    Das bedeutet, die Ermittler gehen davon aus, dass der Beschuldigte den Tod des Mannes zumindest bewusst in Kauf genommen hat. Genau das aber weist sein Anwalt Marco Müller zurück. Müller sagt, der Jugendliche habe den Mann sicher nicht töten wollen. Für die Richter ist dieser Punkt nicht ganz einfach zu klären. Es kommt nämlich darauf, zu klären, was im Kopf eines Täters vorgegangen ist. Sollten die Richter keinen Tötungsvorsatz feststellen, so bleibt eine Körperverletzung mit Todesfolge.

    Die Besonderheiten eines Strafverfahrens gegen Minderjährige

    Grundsätzlich haben Jugendgerichte mehr Freiheiten als normale Gerichte. Im normalen Strafrecht gibt es im Fall einer Verurteilung nur zwei Varianten: eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe – und diese eventuell auf Bewährung. Im Jugendstrafrecht geht es nicht in erster Linie darum, einen Angeklagten zu bestrafen, sondern ihn zu erziehen und von der schiefen Bahn wegzubringen. Deshalb kann ein Richter auch verschiedene Weisungen verhängen – etwa die Auflage, eine Lehrstelle anzunehmen, an sozialen Trainingskursen teilzunehmen oder gemeinnützige Arbeit zu leisten. Ein Jugendgericht kann einem Täter auch vorschreiben, bestimmte Orte und Personen zu meiden – etwa um Abstand zu einem schlechten Umfeld zu bekommen.

    Einige Anwälte der Verdächtigen wollen Haftbeschwerde einreichen

    Den sechs weiteren Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die seit Montag wegen der Tat am Kö in Untersuchungshaft sitzen,.wird aktuell Beihilfe zum Totschlag vorgeworfen – und auch Körperverletzung, weil sie einen Freund des 49-Jährigen geschlagen und im Gesicht verletzt haben sollen. Die Anwälte der Verdächtigen wollen gegen die Untersuchungshaft vorgehen. Nach Informationen unserer Redaktion wollen einige Haftbeschwerde einreichen. Anwalt Moritz Bode vertritt einen 19-Jährigen, der sich selbst bei der Polizei gestellt hat. Er sagt, er könne keinen Grund für eine Untersuchungshaft erkennen. Bei seinem Mandanten bestehe weder eine Flucht- noch eine Verdunkelungsgefahr.

    Sollte es zum Prozess kommen, ist auch noch unklar, ob er öffentlich sein wird oder nicht. Die Verdächtigen sind zwischen 17 und 20 Jahre alt. In solchen Fällen kann das Gericht die Öffentlichkeit ausschließen, wenn dies, so der Gesetzestext, „im Interesse der Erziehung jugendlicher Angeklagter geboten ist“. Ein Muss ist das aber nicht.

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