Es bleibt spannend: Wer darf am Freitagabend ins Augsburger Rathaus? Das Verwaltungsgericht Augsburg gibt am heutigen Mittwoch bekannt, ob das von der Stadt Augsburg ausgesprochene Hausverbot gegen den Auftritt der AfD-Bundesvorsitzenden Frauke Petry im Rathaus rechtens ist. Petry hat dagegen am Dienstag in einem Eilantrag geklagt, wie das Gericht bestätigt. Die Stadt wurde zu einer Stellungnahme aufgefordert. Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU) geht es im Verbotsantrag nicht allein um das Hausverbot für Petry. Die Stadt hat zudem eine Nutzungsunterlassung ausgesprochen. Sie richtet sich gegen die AfD-Stadträte Markus Bayerbach und Thorsten Kunze. Veranstaltungen im Rathaus seien laut Nutzungsordnung nicht zulässig, wenn sie gegen rechtsstaatliche Gesichtspunkte verstoßen, begründet die Stadt ihr Vorgehen.
Der AfD-Neujahrsempfang soll am Freitag, 12. Februar, um 19.30 Uhr im Rathaus stattfinden. Die Stadt will ihn verhindern. Zeitgleich ist am Freitagabend eine Sondersitzung des Stadtrats angesetzt. Sie beginnt um 18 Uhr. Zudem ist auf dem Rathausplatz ab 18.30 Uhr eine Protestaktion gegen AfD-Frau Petry angemeldet, zu der die Veranstalter mehrere hundert Teilnehmer erwarten.
Drei Veranstaltungen
Das Thema Sicherheit spielt wegen der drei parallel stattfindenden Veranstaltungen, sollte der AfD-Empfang vom Gericht ermöglicht werden, eine wichtige Rolle. Dies bestätigen die Sicherheitsbehörden. Der städtische Ordnungsreferent Dirk Wurm (SPD) sagte am Dienstag auf Anfrage: „Mit einer Entscheidung über Auflagen ist nach Entscheidung des Verwaltungsgerichts bezüglich des von der Stadt ausgesprochenen Hausverbots für den AfD-Empfang im Rathaus zu rechnen.“ Übersetzt heißt die Aussage: Bevor das Gericht keine Entscheidung getroffen hat, lässt sich die städtische Ordnungsbehörde nicht in die Karten schauen, welche Auflagen den jeweiligen Veranstaltern gemacht werden. Der AfD-Empfang, der im Oberen Fletz des Rathauses stattfinden würde, wird von beiden AfD-Stadträten Markus Bayerbach und Thorsten Kunze organisiert. Die Mahnwache vor dem Rathaus wird vom „Bündnis für Menschenwürde“ veranstaltet. Die Stadtratssitzung im Goldenen Saal des Rathauses ist quasi „Chefsache“, sie untersteht der Verantwortung von Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU).
Die Gerichtsentscheidung und die weiteren Schritte der Stadt Augsburg werden von der Polizei intensiv verfolgt. „Für die Erteilung von Auflagen im Vorfeld einer Versammlung zeichnet die Stadt Augsburg als Versammlungsbehörde und Hausrechtsinhaber verantwortlich. Wie üblich findet diesbezüglich vorab eine Abstimmung zwischen Stadt und Polizei statt“, sagt Polizei-Pressesprecher Thomas Rieger. Das Polizeipräsidium Schwaben Nord und die Polizeiinspektion Mitte seien gegenwärtig mitten in den Einsatzplanungen für die geplante Veranstaltung der AfD. Rieger: „Wir stehen dabei in engem Kontakt mit der Stadt Augsburg als Sicherheits- und Versammlungsbehörde sowie anderen Polizeibehörden.“
Was plant die Polizei?
Zum Einsatzkonzept und zur Zahl der benötigten Beamten am Freitag, sollten die drei Veranstaltungen im und vor dem Rathaus stattfinden, gibt es vorab nur wenige Informationen. Rieger sagt: „Wir sind in unserer Einsatz- und Kräfteplanung flexibel und in der Lage, unserem gesetzlichen Auftrag nachzukommen.“ Die Augsburger Polizei nehme eine bewusst neutrale Rolle ein. Rieger erläutert, was darunter zu verstehen ist: „Die Polizei wolle einerseits jedem friedlichen Teilnehmer der Gegenveranstaltung die Ausübung seines Grundrechts auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit sowie andererseits die ordnungsgemäße Durchführung der AfD-Veranstaltung ermöglichen. Der Pressesprecher meint zu möglichen Konflikten zwischen Anhängern und Gegnern der AfD: „Wir gehen davon aus, dass es in dieser politischen Diskussion durchaus zu emotionalen Äußerungen kommen kann. Konkrete Hinweise auf unfriedliche Aktionen liegen uns bis jetzt nicht vor.“
Sicherheitsrelevante Bereiche gibt es vor und im Rathaus mehrere. Der Zutritt ins Gebäude ist nicht allein über die Haupttüre möglich. An Seiteneingängen führt der Weg insLokal „Ratskeller“. Von hier aus geht es aber problemlos direkt ins Rathaus. Sollten AfD-Empfang (Einlass ab 18.30 Uhr) und Stadtratssitzung zum gleichen Zeitpunkt stattfinden, begegnen sich die Besucher im Gebäude. Über Treppenaufgänge an zweiten Seiten führt der Weg in den Oberen Fletz, der im ersten Stock des Rathauses liegt. Der Goldene Saal, der darüber liegt, ist dann nur noch auf einer Seite zu erreichen. Die Stadtratssitzung ist öffentlich. Dies heißt, jedem Interessierten ist der Zutritt erlaubt. Der AfD-Empfang ist so konzipiert, dass Besucher sich anmelden mussten. Ursprünglich hatte die AfD mit 250 Gästen geplant. Der Obere Fletz hätte aber insgesamt Platz für 700 Besucher. 900 Anmeldungen lagen vor, sagte zuletzt AfD-Stadtrat Markus Bayerbach.