So schnell hatte Armin Rieger keine Post vom Bundesverfassungsgericht erwartet: Am Montag, 18. August, hatte er seine Verfassungsbeschwerde für bessere Pflege abgeschickt, nun bekam er die Mitteilung, dass sie nicht zugelassen wird. Begründung: Für bessere Pflege in Senioreneinrichtungen dürften nur diejenigen klagen, die dort leben. Rieger dagegen ist Geschäftsführer und Mitinhaber des „Haus Marie“.
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