Die Staatsanwältin las gerade die Betrugsanklage vor. Da drehte einer der beiden Schöffen den Kopf zur Seite und flüsterte der Vorsitzenden Richterin Susanne Scheiwiller ins Ohr: „Ich glaube, es gibt ein Problem.“ Der Laienrichter vermutete richtig. Weil das Betrugsopfer des Angeklagten zufällig der Arbeitgeber des Schöffen war, lag der im Prozessalltag seltene Fall der Befangenheit vor. Der Schöffe musste nach Hause geschickt, die Verhandlung ausgesetzt und ein neuer Schöffe geladen werden. Der kam nach einer halben Stunde, sodass der Betrugsfall in neuer Besetzung verhandelt werden konnte.
Justiz